Auch wenn die gesetzliche Grundlage für den Handelsvertreter in den §§ 84 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt ist, so sind diese Regelungen gerade für den Handelsvertreter, welcher ausschließlich Versicherungsverträge vermittelt, nur schwer oder teilweise gar nicht anwendbar, sodass die Rechtsprechung ...Den vollständigen Artikel lesen ...