Die EU-Kommission hat am Dienstag ihre
Steuernachforderung von 13 Milliarden Dollar an Apple
Die Kommission bestritt am Dienstag nicht, dass ein Großteil des intellektuellen Eigentums bei Apple in den Vereinigten Staaten entstehe. Allerdings habe die irische Steuerbehörde habe nicht die notwendigen Analysen durchgeführt, um entscheiden zu können, zu welchen Anteilen die Gewinne in den USA und in Irland versteuert werden müssten. Sie habe sich stattdessen auf die Angaben von Apple verlassen.
Auch die Darstellung von Apple, die beiden irischen Töchter seien lediglich mit Vertrieb und Fertigung beauftragt gewesen, wies die Kommission zurück. "Das ist nicht alles, was in Cork vor sich geht", einige Aktivitäten dort gingen darüber hinaus. Außerdem sei in den Aktivitäten der "Verwaltungssitze" der beiden irischen Töchter kein tatsächlicher Bezug zur Schaffung intellektuellen Eigentums zu erkennen.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem iPhone-Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Apple hinterlegte inzwischen samt Zinsen 14,3 Milliarden Euro auf einem Treuhandkonto./so/DP/stw
ISIN US0378331005
AXC0127 2019-09-17/12:06