Wien (www.aktiencheck.de) - Der EuGH hat in einem Urteil am 11. September entschieden, dass Verbraucher bei vorzeitiger Kreditrückzahlung das Recht auf die Ermäßigung sämtlicher Kosten haben, so die Experten von "FONDS professionell". Auch laufzeitunabhängige Kosten wie zum Beispiel eine zu Beginn gezahlte Bearbeitungsgebühr oder eine Vermittlungsprovision müssten teilweise rückerstattet werden. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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