Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 17.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Biotech-Perle kurz vor entscheidender Meilenstein-Meldung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
dpa-AFX
3.858 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-Adhoc: Gerry Weber International AG: Fünf von sechs Gläubigergruppen stimmen mit großer Mehrheit Insolvenzplan zu (deutsch)

Gerry Weber International AG: Fünf von sechs Gläubigergruppen stimmen mit großer Mehrheit Insolvenzplan zu

DGAP-Ad-hoc: Gerry Weber International AG / Schlagwort(e): Insolvenz
Gerry Weber International AG: Fünf von sechs Gläubigergruppen stimmen mit großer
Mehrheit Insolvenzplan zu

18.09.2019 / 18:42 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation (Ad-hoc Mitteilung) gemäß Artikel
17 MAR (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Fünf von sechs Gläubigergruppen stimmen mit großer Mehrheit Insolvenzplan für die GERRY WEBER International AG zu (Bielefeld, 18. September 2019) Im Rahmen der Gläubigerversammlung haben heute fünf von sechs Gläubigergruppen der GERRY WEBER International AG (GWI) mit großer Mehrheit für den Insolvenzplan gestimmt. Lediglich die Gruppe der Aktionäre hat sich gegen den Insolvenzplan ausgesprochen. Dabei kann das Insolvenzgericht die fehlende Zustimmung der Aktionäre gemäß § 245 Insolvenzordnung aufheben und ersetzen (Obstruktionsverbot). Darüber hinaus hat ein Gläubiger einen Antrag auf Minderheitenschutz nach § 251 InsO gestellt und argumentiert, dass er durch den Insolvenzplan voraussichtlich schlechter gestellt würde als ohne den Insolvenzplan (Hinweis: in der vorherigen Veröffentlichung von 17.44 Uhr stand fälschlicher Weise "mit dem Insolvenzplan"). Vorbehaltlich der weiter erforderlichen insolvenzgerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans - die nach Eintritt der im Insolvenzplan vorgesehenen aufschiebenden Bedingungen erteilt werden kann - und entsprechenden Eintragungen im Handelsregister wird das Grundkapital der GWI von derzeit 45.895.960 Euro auf 8.733 Euro herabgesetzt und anschließend eine Kapitalerhöhung auf 1.025.000 Euro vorgenommen. Die neuen Aktien sollen danach vollständig von den von Robus Capital Management Ltd. und Whitebox Advisors LLP verwalteten Fonds gezeichnet werden. Auch die nach dem Kapitalschnitt verbleibenden Altaktien werden an diese Fonds übertragen, die damit alleinige Eigentümer der GWI werden. Auf Grund dieser Maßnahmen sollen die bestehenden Aktionäre aus der Gesellschaft ausscheiden. Das Insolvenzgericht wird im Rahmen des Verfahrens zur Planbestätigung auch über den Antrag auf Minderheitenschutz entscheiden. Die GWI geht davon aus, dass der Minderheitsschutzantrag keine Aussicht auf Erfolg hat und rechnet mit einer Aufhebung des Insolvenzverfahrens noch in diesem Jahr. Der Vorstand Mitteilende Person: Florian Frank Mitglied des Vorstands Tel.: +49 5201 185-140 ir@gerryweber.com
18.09.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Gerry Weber International AG Neulehenstraße 8 33790 Halle/Westfalen Deutschland Telefon: +49 (0)5201 185-0 Fax: +49 (0)5201 5857 E-Mail: ir@gerryweber.com Internet: www.gerryweber-ag.de ISIN: DE0003304101 WKN: 330410 Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; SIX, Wiener Börse EQS News ID: 876119 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
876119 18.09.2019 CET/CEST ISIN DE0003304101 AXC0294 2019-09-18/18:43
Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 dpa-AFX
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.