DJ DGAP-HV: MEDION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.10.2019 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: MEDION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
MEDION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.10.2019
in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-09-19 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MEDION AG Essen ISIN DE0006605009
Wertpapier-Kenn-Nummer 660500 Einladung zur
Hauptversammlung Hiermit laden wir
die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen
Hauptversammlung
am Donnerstag, 31. Oktober 2019,
10:00 Uhr in 45131 Essen, Congress Center Essen
(Congress Center Süd, Saal Deutschland),
Norbertstraße ein.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
MEDION AG und des gebilligten Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr 2018/2019, des
zusammengefassten Konzernlageberichts und
Lageberichts sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019
und der erläuternden Berichte des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
sowie des gesonderten nichtfinanziellen Berichts
des Vorstands der MEDION AG für das
Geschäftsjahr 2018/2019
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 24. Juni 2019 gebilligt und
damit den Jahresabschluss gemäß § 172 Satz
1 AktG festgestellt. Deshalb ist eine
Feststellung des Jahresabschlusses oder eine
Billigung des Konzernabschlusses durch die
Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht
erforderlich. Die vorgenannten Unterlagen sind
von der Einberufung der Hauptversammlung an über
die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.medion.com/investor/hauptversammlung/
zugänglich. Sie werden auch in der
Hauptversammlung zugänglich sein und vom
Vorsitzenden des Vorstands, der Bericht des
Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrats, erläutert werden.
2. *Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands Entlastung zu erteilen.
3. *Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019/2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu
beschließen:
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019/2020 bestellt.
Der Empfehlung des Aufsichtsrats ist ein nach
Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission)
durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen.
Die Ausschreibung der Abschlussprüfung wurde im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Anschluss
daran hat der Aufsichtsrat unter Angabe von
Gründen die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Warth &
Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das
ausgeschriebene Prüfungsmandat ausgewählt und
auf seiner Sitzung am 09. September 2019 eine
begründete Präferenz für die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entschieden.
Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm insbesondere keine die
Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im
Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
*Teilnahmebedingungen*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs
Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter der unten
angegebenen Adresse zugehen, d. h. bis zum 24. Oktober
2019, 24:00 Uhr (MESZ). Die Aktionäre haben darüber
hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachzuweisen. Dies hat bis zum letzten Anmeldetag, d.
h. bis zum 24. Oktober 2019, 24:00 Uhr (MESZ), durch
Vorlage eines in Textform in deutscher oder englischer
Sprache durch das depotführende Kreditinstitut
erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz, der sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
(10. Oktober 2019, 0:00 Uhr (MESZ))
('Nachweisstichtag') bezieht, bei der Anmeldestelle,
MEDION AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
oder per Telefax: +49-(0)69-12012-86045
oder per E-Mail: WP.HV@db-is.com
zu erfolgen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis form-
und fristgerecht erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag
bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die
Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom
Nachweisstichtag erworben und veräußert werden.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich, d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme
und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes
gilt für Aktienerwerbe nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in der
Hauptversammlung am 31. Oktober 2019 nicht teilnahme-
und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich
insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank,
eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten
ihrer Wahl ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedarf der Textform, wenn weder ein
Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine
gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG
gleichgestellte Person bevollmächtigt wird. Aktionäre,
die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres
Stimmrechts vertreten lassen möchten, finden für die
Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der
Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten
Anmeldung zugeschickt wird. Ein Vollmachtsformular
steht auch im Internet unter
http://www.medion.com/investor/hauptversammlung/
zum Download zur Verfügung. Die Verwendung des
Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist
auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in
Textform ausstellen. Für die Übermittlung des
Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten
bietet die Gesellschaft an, dass die Aktionäre den
Nachweis der Bevollmächtigung elektronisch an die
E-Mail-Adresse
inhaberaktien@linkmarketservices.de
übermitteln.
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, nach §§
135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten
gleichgestellten Instituten oder Unternehmen,
Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach §
135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7
AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
zu bevollmächtigen. Aktionäre können hierzu das auf der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung vorgesehene
Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung
verwenden. Dieses Formular ist vollständig ausgefüllt
möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 30. Oktober
2019, 24:00 Uhr (MEZ), in Textform an die folgende
Adresse zu senden:
MEDION AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49-(0)89-21 027 289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und
Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter an der Ein- und Ausgangskontrolle
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Bei mehrfach
eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene
Erklärung Vorrang. Soweit der von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird,
müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Der
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Soweit eine
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
September 19, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich
der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen
Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder
zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. Er
steht ausschließlich für die Abstimmung über
solche Beschlussvorschläge von Vorstand, Aufsichtsrat
oder Aktionären zur Verfügung, die mit dieser
Einberufung oder später gemäß § 124 Abs.1 oder 3
AktG bekannt gemacht worden sind. Die persönliche
Teilnahme eines Aktionärs oder eines von ihm
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt
ohne zusätzliche Willenserklärung als Widerruf der
zuvor an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und Weisungen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der
Einberufung eingeteilt in 48.418.400 Stückaktien mit
ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung 3.736.970 eigene Aktien, aus
denen ihr keine Stimmrechte zustehen.
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 124a, 126
Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG*
*Ergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden (Ergänzungsverlangen). Jedem neuen
Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der
Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind
dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin
ist also Montag, der 30. September 2019, 24:00 Uhr
(MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden
nicht berücksichtigt.
Ergänzungsverlangen sind an den Vorstand zu richten. Es
wird gebeten, sie an folgende Adresse zu übermitteln:
MEDION AG
- Vorstand -
Am Zehnthof 77
45307 Essen
*Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge (§§ 126, 127 AktG)*
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unter
http://www.medion.com/investor/hauptversammlung/
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage
vor der Versammlung, also bis zum 16. Oktober 2019,
24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse
übersandt hat:
MEDION AG
- Investor Relations -
Am Zehnthof 77
45307 Essen
oder per Telefax: +49-(0)201-8383-6510
oder per E-Mail: HV2019@medion.com
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
von Abschlussprüfern sinngemäß, wobei
Wahlvorschläge keiner Begründung bedürfen.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im
Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw.
Wahlvorschlags nachzuweisen.
*Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Abs. 1 AktG)*
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen (vgl. § 131 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 AktG).
*Veröffentlichungen auf der Internetseite (§ 124a AktG)
/ Ergänzende Informationen*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu
machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie
weitere Informationen, insbesondere zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Vollmachts- und
Weisungserteilung, stehen auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.medion.com/investor/hauptversammlung/
zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung
auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse
veröffentlicht.
*Datenschutz für Aktionäre*
Die MEDION AG - als Verantwortliche Stelle im Sinne von
Art. 4 Nr. 7 DS-GVO - und die von ihr beauftragten
Dritten - im Rahmen der Auftragsverarbeitung als
Dienstleister im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DS-GVO, welche
zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung
beauftragt werden, soweit dies für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich ist -
verarbeiten personenbezogene Daten der Aktionäre
(insbesondere Name, Anschrift, ggfls. E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Name der Depotbank und Nummer der
Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen der DS-GVO und des BDSG, um den
Aktionären die Teilnahme und Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und einen
rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der
Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung
sicherzustellen. Soweit die Aktionäre diese Daten nicht
selbst zur Verfügung stellen, werden diese Daten von
der jeweiligen Depotbank übermittelt. Die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme und
Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung zwingend
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind
Artikel 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO
i.V.m. §§ 123, 129 AktG. Innerhalb der MEDION AG
erhalten nur die Personen und Stellen im jeweils
erforderlichen Umfang Zugriff auf personenbezogene
Daten von Aktionären, die diese zur Erfüllung der oben
bezeichneten Zwecke benötigen. Nach Maßgabe der
gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im
Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre das Recht,
Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten, Berichtigung oder Löschung ihrer
personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der
Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen
Daten in einem strukturierten, gängigen und
maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu
erhalten. Betroffene Aktionäre haben ferner das Recht,
eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
einzureichen. Die MEDION AG und die von ihr
beauftragten Auftragsverarbeiter werden die zum Zwecke
der Durchführung der Hauptversammlung erhaltenen
personenbezogenen Daten der Aktionäre nicht für
Direktwerbung (Art. 21 Abs. 2 DS-GVO) nutzen oder
verarbeiten. Personenbezogene Daten der Aktionäre
werden gelöscht, sobald und soweit die zweijährige
Einsichtnahmefrist nach § 129 Abs. 4 Satz 2 AktG
abgelaufen ist und die Daten nicht mehr für etwaige
Auseinandersetzungen über das Zustandekommen oder die
Wirksamkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung
benötigt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz
erhalten Aktionäre auch vom betrieblichen
Datenschutzbeauftragten der MEDION AG über die E-Mail
Adresse
datenschutz@medion.com
oder postalisch MEDION AG, Datenschutz, Am Zehnthof 77,
45307 Essen.
Essen, im September 2019
*MEDION AG*
_Der Vorstand_
2019-09-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: MEDION AG
Am Zehnthof 77
45307 Essen
Deutschland
E-Mail: peter.staab@medion.com; Kirstin.Hullmann@medion.com
Internet: http://www.medion.com
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September 19, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
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