Mainz (ots) - Ärzte, Krankenkassen und Kliniken haben nach intensiven Überlegungen entschieden, dass sich Schwangere künftig nicht mehr aus finanziellen Gründen für eine riskante Fruchtwasseruntersuchung entscheiden müssen, wenn es um die Erkennung eines Down-Syndroms geht. Die Krankenkassen zahlen Bluttests, aber - und das ist ein eminent wichtiger Bestandteil der Entscheidung - nur in engen Grenzen und mit besonderer ärztlicher Beratung. Wie bei jeder Thematik mit hohem ethischen Konfliktpotenzial gehen die Emotionen hoch. Der besonnenste und analytischste Satz stammt vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel: Moderne technisch-medizinische Methoden seien nicht aus der Welt zu schaffen, geändert werden müsse die Haltung, eine Behinderung als Makel zu betrachten. Eine solche Haltung kann aber gewiss nicht dadurch zum Positiven verändert werden, dass es den Eltern erschwert wird, die Behinderung zu erkennen. Die Behauptung, durch die "Kassenleistung Bluttest" werde einer Selektion nach krankem und nicht-krankem werdenden Leben Vorschub geleistet, ist eine reißerische Unterstellung. Und ob die Zahl der Abtreibungen nun steigt, bleibt abzuwarten. Wenn, dann wäre es traurig und schlimm;aber der Gedanke, Abtreibungen zu verhindern, indem man Down-Syndrom-Tests verhindert, ist abstrus. Wer ein Recht auf Nicht-Wissen in der Medizin für sich reklamiert - er hat es immer. Wer wissen will, wie es um seine Gesundheit und die seiner noch ungeborenen Nachkommen steht, muss die Aufgabe meistern, mit dem Wissen verantwortungsvoll umzugehen.
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