Die so genannten Unternehmens-Insider sind per Gesetz dazu verpflichtet, den Kauf und Verkauf von Aktien der eigenen Gesellschaft den Aufsichtsbehörden zu melden. Anleger können diese wertvollen Informationen nutzen. Schließlich weiß das Management auch lange vor der Bekanntgabe von Geschäftszahlen, wie gut sich die Geschäfte entwickelt haben.
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