Die Bundesländer melden bei der geplanten Reform der Grundsteuer noch Veränderungsbedarf an. Bei der ersten Lesung am Freitag im Bundesrat begrüßten die Länder in einer Stellungnahme zwar, dass Städten und Gemeinden mit der von der Regierung auf den Weg gebrachten Neuregelung keine Einnahmeausfälle entstünden. Bei einzelnen Punkten fordern sie aber noch Nachbesserungen.
Das betrifft unter anderem bestimmte zeitliche Regelungen zur Feststellung der Bodenricht- und Grundsteuerwerte. Es gebe bis zur Verabschiedung noch einiges zu tun, sagte der Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern, Reinhard Meyer (SPD). Die Reform solle zu einer möglichst einfachen, gerechten und für die Verwaltung handhabbaren Grundsteuer führen. Da sehe man noch einigen Veränderungsbedarf, sagte der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU).
Parallel zum Bundesrat wird die Grundsteuerreform seit Juni auch im Bundestag beraten. Nach einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts muss sie bis zum Jahresende neu geregelt werden. Das Gericht hatte den Berechnungsmodus bemängelt: Bis heute berechnen die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage von Zahlen aus dem Jahr 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Zahlen muss die Steuer jeder Hausbesitzer - sie wird auch auf die Mieter umgelegt. Für die Kommunen ist sie mit einem Aufkommen von mehr als 14 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen./jr/DP/nas
AXC0192 2019-09-20/14:57