BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat bei seiner ersten Befassung mit der von der Regierung vorgeschlagenen Grundsteuerreform keine Bedenken gegen die dafür geplante Grundgesetzänderung geltend gemacht. "Er hat keine Einwände", teilte die Pressestelle des Bundesrates mit.
Die Reform der Grundsteuer ist nötig, weil das Verfassungsgericht das bisherige Verfahren moniert und eine Neuregelung bis Jahresende verlangt hat. Der Plan von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht eine bundeseinheitliche Regelung unter Berücksichtigung wertabhängiger Komponenten vor, von denen die Länder aber abweichen können. Dafür will Scholz das Grundgesetz ändern.
Mit der geplanten Verfassungsänderung soll die Grundsteuer eindeutig der Befugnis des Bundes zugeordnet werden. Hierzu bekommt der Bund laut der Länderkammer in Artikel 105 Grundgesetz uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz. Zugleich sollen aber die Länder die Möglichkeit erhalten, die Grundsteuer abweichend von dem geplanten wertabhängigen Modell zu berechnen. Sie sollen künftig eine umfassende abweichende Regelungskompetenz erhalten.
Bodenwert und Nettomiete als Faktoren
Scholz hatte für die Reform insgesamt drei Gesetzentwürfe vorgelegt. Wesentliche Faktoren für die Grundsteuer sollen demnach der Bodenrichtwert und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete sein, weitere die Grundstücksfläche, Immobilienart und das Alter des Gebäudes. Auf den so ermittelten Betrag wird eine einheitliche Steuermesszahl von 0,034 Prozent gelegt, und auf den sich daraus ergebenden Steuermessbetrag wird der jeweilige kommunale Hebesatz angewendet.
Weil die Unions-Fraktion und Bayern auf eine Länder-Öffnungsklausel bestanden hatten, sieht das Gesetzespaket die Grundgesetzänderung vor. Laut dem Gesetzestext soll den Ländern "das Recht zu abweichenden Regelungen" eingeräumt werden. Das ermöglicht Ländern wie Bayern eigene Gesetze, die sich auch rein an der Fläche orientieren. Die Neubewertung soll erstmals zum 1. Januar 2022 erfolgen. Auf Grundlage der neuen Werte soll dann die Grundsteuer ab 2025 festgesetzt werden. Auch abweichendes Landesrecht soll dafür "frühestens für Zeiträume ab dem 1. Januar 2025" gelten.
Bei einzelnen Regelungen der Reform sah der Bundesrat aber noch Verbesserungsbedarf. So sprach er sich dafür aus, den Hauptfeststellungszeitpunkt für die Bodenrichtwerte um ein Jahr auf den 1. Januar 2021 vorzuziehen und plädierte dafür, dass die Grundsteuerwerte in einem 8- statt 7-Jahres-Turnus festgestellt werden. Die Länder forderten auch höhere Wertfortschreibungsgrenzen für die gesetzliche Übergangsphase der neuen Grundsteuer. Damit die Reform zeitgerecht umgesetzt werden kann, hielt der Bundesrat zudem eine finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund für erforderlich - auch für Länder, die von der Öffnungsklausel Gebrauch machten.
Als nächstes wird die Grundgesetzänderung laut den Angaben in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. Die erste Lesung hatte dort bereits am 27. Juni stattgefunden. Nach Verabschiedung der Verfassungsänderung im Bundestag will der Bundesrat über seine endgültige Zustimmung entscheiden. Dafür ist ebenso wie zuvor im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
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September 20, 2019 08:29 ET (12:29 GMT)
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