Der Bundesrat hat Anpassungen nationaler Vorschriften an die DSGVO abgesegnet. Damit müssen Unternehmen künftig erst ab 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen. Der Bundesrat hat heute das insgesamt über 150 Artikel umfassende "Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU" abgesegnet. Das Gesetz passt national geltende Vorschriften an die seit Mai und EU-weit geltende DSGVO an und greift in 154 Fachgesetze ein. Mit dem Gesetz werden Begriffsbestimmungen, Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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