Baierbrunn (ots) - Viele Arzneimittelsäfte müssen kühl gelagert werden - aber nicht alle. Wird ein Saft, der nicht in den Kühlschrank muss, dort aufbewahrt, kann sich die Beschaffenheit ändern, wie das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" schreibt. Das Saftpräparat wird zähflüssig und lässt sich nicht mehr genau dosieren. Daher sollte man nur Arzneimittel in den Kühlschrank stellen, deren Gebrauchsinformation das vorschreibt - oder wenn der Apotheker dazu geraten hat.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 9/2019 B liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.
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Katharina Neff-Neudert
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/52678/4382082
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