Das EU-Gericht hat die Entscheidung der
EU-Kommission zu Steuernachzahlungen der Kaffeehauskette Starbucks
Die EU-Kommission hatte 2015 befunden, dass Starbucks seit 2008 in
den Niederlanden unerlaubte Steuervorteile in Millionenhöhe erhalten
habe. Das Land sollte daher rund 20 bis 30 Millionen Euro
zurückfordern. Sowohl die Kaffeehauskette als auch die Niederlande
waren dagegen vor Gericht gezogen. Die Entscheidung stand in einer
Reihe von Beschlüssen der Wettbewerbshüter zu unerlaubten
Steuervorteilen, etwa auch gegen Amazon
Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten vor dem letztinstanzlichen Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden./asa/DP/men
ISIN US8552441094 US0378331005 US0231351067
AXC0129 2019-09-24/10:15