Das EU-Gericht hat die von der EU-Kommission verhängte Steuernachzahlung der Fiat-Gruppe in Luxemburg bestätigt. Die Beschwerden sowohl des Unternehmens als auch Luxemburgs würden abgewiesen, erklärten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssachen T-755/15 und T-759/15).
Die EU-Kommission hatte 2015 befunden, dass der italo-amerikanische
Autobauer Fiat Chrysler in Luxemburg unerlaubte Steuervorteile
bekommen habe. Luxemburg sollte die Summe - nach genauer Berechnung
- von dem Unternehmen zurückverlangen. Es ging um rund 20 bis 30
Millionen Euro. Die Entscheidung stand in einer Reihe von
Beschlüssen der Brüsseler Behörde zu unerlaubten Steuervorteilen,
etwa auch gegen Apple
Gegen das Urteil kann innerhalb von rund zwei Monaten beim höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden./asa/DP/men
ISIN US0378331005 NL0010877643
AXC0137 2019-09-24/10:41