Die Nachwehen der Abgaskrise
halten die deutschen Autohersteller unter Druck. Während sich die
Führung von Volkswagen
Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft teilte am Dienstag mit, dass
Konzernchef Herbert Diess, Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und
der frühere Konzernchef Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation
angeklagt werden. Sie sollen Anleger im Jahr 2015 nicht rechtzeitig
über die drohenden finanziellen Folgen der gefälschten Abgaswerte
von Dieselautos in den USA informiert haben. Drastische Kursverluste
der VW
Investoren verlangen Entschädigung für den damaligen Einbruch des Aktienkurses: Sie argumentieren, dass die VW-Spitze die Finanzwelt früher über die Risiken der Dieselkrise hätte benachrichtigen müssen.
VW hatte zugeben müssen, die Abgas-Software bestimmter Motoren so eingestellt zu haben, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Schadstofftests. Am 18. September 2015 wurden die Tricks bekannt - die Manager standen im Verdacht, trotz möglicher Hinweise lange vor diesem Datum nicht auf mögliche Konsequenzen eingegangen zu sein.
Eine rechtzeitige Ad-hoc-Mitteilung wäre laut Staatsanwaltschaft zwingend nötig gewesen. Denn neben "Schadensersatzforderungen aller Art" habe 2015 bereits ein Rückkauf aller betroffenen Dieselwagen auf dem US-Markt gedroht - allein hierdurch hätte VW demnach Zusatzkosten von rund 16 Milliarden Euro einkalkulieren müssen.
Durch absehbare Strafzahlungen wären nach Überzeugung der Ermittler noch einmal etwa 19 Milliarden US-Dollar dazugekommen. Und die gefährdete Zulassung neuer Modelle 2016 hätte die Umsatzerwartungen mit weiteren 4 Milliarden Euro belasten müssen. Die Anwälte von Diess, Pötsch und Winterkorn wiesen die Anschuldigungen zurück.
Im Fall Daimlers verhängten die Strafverfolger in Stuttgart ein Bußgeld von rund 870 Millionen Euro. Grund ist hier eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer Abteilung, die für die Zertifizierung von Fahrzeugen zuständig ist, wie die Ermittler berichteten. Dies habe dazu geführt, dass Dieselautos Genehmigungen erhielten, obwohl der Ausstoß von Stickoxiden bei ihnen teilweise nicht den regulatorischen Anforderungen entsprach.
Daimler will gegen den Bescheid keine Rechtsmittel einlegen - damit ist er rechtswirksam. Das Bußgeld werde keine Auswirkungen auf das Ergebnis im dritten Quartal haben, teilte der Autobauer mit. Der Stuttgarter Konzern hatte schon im zweiten Quartal hohe Rückstellungen für Verfahren im Zusammenhang mit dem Dieselskandal gebildet und war unter anderem deshalb in die roten Zahlen gerutscht./jap/DP/jha
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AXC0291 2019-09-24/17:49