Im Fall der Pleite eines Reiseveranstalters wie Thomas Cook sind Pauschalurlauber zumindest finanziell bestens abgesichert. Manchmal aber nur in der Theorie: Denn um 100 Prozent der Ausgaben zurückerstattet zu bekommen, sind einige gesetzliche Fristen zu beachten, wie ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner am Mittwoch im Gespräch ...
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