London (www.aktiencheck.de) - Dank der EU-Richtlinie über Pauschalreisen sind Reisende im Fall einer Insolvenz des Anbieters abgesichert: Sie haben beispielsweise Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen bzw. Rückbeförderung, falls sie schon unterwegs sind, so die Europäische Kommission in einer aktuellen Pressemitteilung. ...Den vollständigen Artikel lesen ...