Zahlreiche passionierte Partygänger werden aufhorchen. Aber ob ein Arbeitnehmer zukünftig nach einer durchzechten Nacht zu seinem Hausarzt gehen kann und damit auf Dauer durchkommt, darf weiterhin bezweifelt werden. In dem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verhandelten Fall ging es vielmehr ...Den vollständigen Artikel lesen ...