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Dow Jones News
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(2)

EANS-News: Atrium European Real Estate Limited / -2-

DJ EANS-News: Atrium European Real Estate Limited / Veröffentlichung des Scheme-Dokuments

=------------------------------------------------------------------------------- 
  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
Unternehmen 
 
St Helier Jersey / Channel Islands - 
 
Zwtl.: NICHT ZUR GÄNZLICHEN ODER TEILWEISEN VERSENDUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER 
VERBREITUNG IN ODER INNERHALB VON JURISDIKTIONEN, IN WELCHEN DIES EINE 
VERLETZUNG DER ANWENDBAREN GESETZE DARSTELLEN WÜRDE. 
 
 
 
Zwtl.: DIESE MITTEILUNG WURDE IN ENGLISCHER UND DEUTSCHER SPRACHE ERSTELLT. BEI 
ETWAIGEN ABWEICHUNGEN ZWISCHEN DIESER DEUTSCHSPRACHIGEN FASSUNG UND DER 
ENGLISHSPRACHIGEN FASSUN IST ALLEIN DIE ENGLISCHSPRACHIGE FASSUNG VERBINDLICH. 
 
 
 
                                                              27. September 2019 
                               EMPFOHLENER ERWERB 
 
                                      von 
 
                      ATRIUM EUROPEAN REAL ESTATE LIMITED 
 
                                     durch 
 
                                 NB (2019) B.V. 
 
           (eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft von 
                              Gazit-Globe Limited) 
 
                      der durch ein Scheme of Arrangement 
                gemäß Artikel 125 des Jersey Companies Law 1991 
               in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt wird 
 
Veröffentlichung des Scheme-Dokuments 
Am 23. Juli 2019 gab das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of 
Directors (das "Unabhängige Komitee") von Atrium European Real Estate (VSE/ 
Euronext: ATRS) ("Atrium" oder "Gesellschaft") bekannt, dass sie eine 
Vereinbarung mit dem Board of Directors von NB (2019) B.V. ("Bidco"), eine 
indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft von Gazit-Globe Limited 
("Gazit"), zu den Bedingungen eines empfohlenen Erwerbs ("Erwerb") des gesamten 
ausgegebenen und noch auszugebenden Aktienkapitals von Atrium, das nicht bereits 
oder indirekt im Besitz von Gazit oder ihren Tochtergesellschaften befindet, 
durch Bidco getroffen haben. 
 
Atrium und Gazit freuen sich, bekannt zu geben, dass Atrium heute eine Unterlage 
im Zusammenhang mit dem Erwerb veröffentlicht hat ("Scheme-Dokument"). Das 
Scheme-Dokument ist vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen für Personen in 
Ausgeschlossene Jurisdiktionen, auf der Website von Atrium unter https:// 
www.aere.com/ [https://www.aere.com/] und auf der Website von Gazit unter http:/ 
/www.gazitglobe.com/ [http://www.gazitglobe.com/], verfügbar. Eine deutsche 
Übersetzung des Scheme-Dokuments wird zu einem späteren Zeitpunkt des heutigen 
Tages auf der Website von Atrium zur Verfügung gestellt. 
 
Das Scheme-Dokument wird zusammen mit den dazugehörigen Vollmachtsformularen für 
die Anhörung vor Gericht und die Gesellschafterversammlung den registrierten 
Inhabern von Atrium-Aktien heute zugestellt. Das Scheme-Dokument wird zusammen 
mit den dazugehörigen Anweisungsformularen für die Anhörung vor Gericht und die 
Gesellschafterversammlung von Euroclear an die depotführenden Banken und Broker 
(über einen Intermediär von Euroclear) übermittelt, mit der Anweisung, dass 
diese depotführenden Banken und Broker das Scheme-Dokument und die dazugehörigen 
Anweisungsformulare den Personen bereitstellen, die Wertrechte an diesen Scheme- 
Aktien über diese depotführenden Banken oder Broker halten. Das Scheme-Dokument 
enthält unter anderem ein Schreiben des Vorsitzenden des Unabhängigen Komitees, 
die vollständigen Bedingungen des Schemes, den voraussichtlichen Zeitplan der 
wichtigsten Ereignisse, Erläuterungen, Einladungen zu der Anhörung vor Gericht 
und der Gesellschafterversammlung sowie Einzelheiten über die von den Atrium- 
Aktionären zu ergreifenden Maßnahmen. 
 
Sofern nicht anders definiert, haben kursivgeschriebene Begriffe, die in dieser 
Presse Mitteilung verwendet, aber nicht definiert werden, die ihnen im Scheme- 
Dokument gegebene Bedeutung. 
 
Empfehlung des Unabhängigen Komitees 
Nach Berücksichtigung der erhaltenen Stellungnahmen empfiehlt das Unabhängige 
Komitee den Atrium-Aktionären weiterhin einstimmig, für das Scheme zu stimmen. 
Das Unabhängige Komitee hat von UBS AG London Branch ("UBS") einen Fairness 
Opinion Letter in Bezug auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Erwerbs 
entsprechend den darin dargelegten Bedingungen erhalten. 
 
Darüber hinaus haben sich Atrium und Bidco auf ein Implementation Agreement 
geeinigt, das die Bedingungen für den Erwerb festlegt, einschließlich einer 
Reihe von Bestimmungen zum Schutz der Unabhängigen Scheme-Aktionäre. 
 
Zunächst ermöglicht das Implementation Agreement einen siebenwöchigen Go-Shop- 
Prozess, der am 10. September endete. Trotz der Kontaktaufnahme mit mehr als 35 
potenziellen Käufern erhielt Atrium keine verbesserten Angebote. 
 
Zweitens ist der Erwerbs gemäß einem gerichtlich genehmigten Scheme of 
Arrangements nach Jersey-Recht strukturiert, was bedeutet, dass der Erwerb nur 
dann erfolgreich abgeschlossen werden kann, wenn eine einfache Mehrheit der in 
der Anhörung vor Gericht anwesenden (persönlich oder durch einen 
Bevollmächtigten) und abstimmenden Unabhängigen Scheme-Aktionäre, die nicht 
weniger als 75% der gesamten in der Anhörung vor Gericht anwesenden Stimmrechte 
auf sich vereinen, genehmigt wird. 
 
Schließlich wird erwartet, dass eine Mehrheit des Board of Directors von Atrium 
bis zum Abschluss des Erwerbs, der voraussichtlich im Januar 2020 stattfinden 
wird, unabhängig bleibt. 
 
Darüber hinaus stellt das Unabhängige Komitee fest, dass: 
 
* Der Abfindungsbetrag entsprach einer Prämie von 18,3% bzw 18,0% auf den 
  Schlusskurs vom 22. Juli 2019 (EUR 3,17) bzw. den volumengewichteten 
  Durchschnittskurs von EUR 3,18 je Atrium-Aktie für den einmonatigen Zeitraum 
  der an diesem Tag geendet hat; 
* Die Bedingungen des Erwerbs bieten den Atrium-Aktionären die Möglichkeit, ihre 
  Atrium-Aktien zu monetarisieren, ohne einen Illiquiditätsabschlag zu erleiden; 
* Der Abfindungsbetrag spiegelt eine Prämie bei verschiedenen wichtigen 
  Cashflow-Kennzahlen[1] [https://easy.euroadhoc.com/#_ftn1] verglichen mit 
  jenen der Wettbewerber[2] [https://easy.euroadhoc.com/#_ftn2] von Atrium 
  wider; zB rund 7,9% auf die 2019E Angebotspreis implizite FFO-Rendite im 
  Vergleich zum Peer-Durchschnitt von rund 9,9% und rund 7,3% auf die 2019E 
  Angebotspreis implizite Dividendenrendite im Vergleich zum Peer-Durchschnitt 
  von rund 8,6%; und 
* Wettbewerber2 werden derzeit im Durchschnitt mit einem Abschlag von 31% auf 
  den EPRA NAV gehandelt, so dass das Gazit-Angebot, das in bar und ohne 
  Finanzierungs- oder regulatorische Auflagen erfolgt, für Minderheitsaktionäre 
  eine attraktive Möglichkeit ist, mit einem impliziten Abschlag von 26% zum 
  EPRA NAV vollständig auszusteigen. 
 
 
Erforderliche Maßnahmen 
Wie im Scheme-Dokument näher beschrieben, muss das Scheme, um wirksam zu werden, 
von einer einfachen Mehrheit der in der Anhörung vor Gericht anwesenden und 
abstimmenden Unabhängigen Scheme-Aktionäre genehmigt werden, die persönlich oder 
durch einen Bevollmächtigen mindestens 75% der gesamten in der Anhörung vor 
Gericht stimmberechtigen Stimmrechte repräsentieren. Das Scheme muss auch vom 
Royal Court of Jersey ("Gericht") genehmigt werden. Darüber hinaus müssen 
Atrium-Aktionäre, die mindesten zwei Drittel der in der 
Gesellschafterversammlung abgegeben Stimmen persönlich oder durch ein 
Bevollmächtigen vertreten, für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung 
stimmen. 
 
Die Anhörung vor Gericht bzw die Gesellschafterversammlung zur Genehmigung des 
Schemes (und der von dem Scheme vorgesehenen Schritte) finden voraussichtlich um 
10:00 Uhr bzw um 10:30 Uhr (oder sobald die Anhörung vor Gericht oder eine 
diesbezüglich vertagte Versammlung abgeschlossen ist) am 25. Oktober 2019 in den 
Büros von Aztec Financial Services (Jersey) Limited, 11-15 Seaton Place St 
Helier JE4 0QH, statt. 
 
Im Anhang zum Scheme-Dokument finden eingetragene Inhaber von Atrium-Aktien zwei 
Vollmachtsformulare für die Anhörung vor Gericht bzw. die 
Gesellschafterversammlung. Die Anweisungsformulare werden von Euroclear den 
depotführenden Banken und Brokern (über eine Intermediär von Euroclear) mit der 
Anweisung übermittelt, die Anweisungsformulare an die Personen weiterzuleiten, 
die über diese depotführenden Banken oder Broker Wertrechte an Scheme-Aktien 
halten. Das Anweisungsformular "Formular A1 - Scheme Anhörung vor Gericht am 25. 
Oktober 2019" und das Vollmachtsformular "Formular A2 - Scheme Anhörung vor 
Gericht am 25. Oktober 2019" sind im Zusammenhang mit der Anhörung vor Gericht 
zu verwenden. Das Anweisungsformular "Formular B1 - Außerordentliche 
Gesellschafterversammlung" und das Vollmachtsformular "Formular B2 - 
Außerordentliche Gesellschafterversammlung" sind im Zusammenhang mit der 
Gesellschafterversammlung zu verwenden. Beide Anweisungsformulare (A1 und B1) 
und beide Vollmachtsformulare (A2 und B2) sind auf der Website von Atrium unter 
https:/www.aere.com/pressreleases.aspx abrufbar. Die Fristen für die 
Übermittlung der Anweisungsformulare und der Vollmachtsformulare für die 
Anhörung vor Gericht und die Gesellschafterversammlung sind nachstehend 
festgelegt. 
 
Es ist wichtig, dass insbesondere bei der Anhörung vor Gericht so viele Stimmen 
wie möglich abgegeben werden, damit das Gericht sich davon überzeugen kann, dass 
es eine faire und angemessene Beteiligung und Berücksichtigung der Meinung der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 27, 2019 01:23 ET (05:23 GMT)

Unabhängigen Scheme-Aktionäre gibt. Unabhängige Scheme-Aktionäre und Personen, 
die über Euroclear Wertrechte an Scheme-Aktien halten, werden daher dringend 
ersucht, die Anweisungsformulare (A1 und B1) oder die Vollmachtsformulare (A2 
und B2) (soweit zutreffend) gemäß den darin enthaltenen Erläuterungen 
auszufüllen, unterzeichnen und zurückzusenden. 
 
Der indikative Zeitplan der wichtigsten Ereignisse für die Umsetzung des Schemes 
ist nachstehend aufgeführt. Alle Verweise in diesem Dokument auf bestimmte 
Uhrzeiten beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf die Londoner Zeit. 
Die angegebenen Daten und Zeiten sind nur indikativ und basieren auf den 
aktuellen Erwartungen von Atrium und können sich ändern (auch aufgrund von 
Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen betreffend den Zeitplan). Wenn 
sich eine der oben genannten erwarteten Zeiten und/oder Daten ändert, werden die 
geänderten Zeiten und/oder Daten den Atrium-Aktionären durch Veröffentlichung 
über ein Informationsverbreitungssystem mitgeteilt. 
 
Voraussichtlicher Zeitplan der wichtigsten Ereignisse 
 
 
Ereignis                                         Uhrzeit und/oder Datum 
Abstimmungsstichtag für die Anhörung 
vor Gericht und die                             18:00 Uhr am 23. Oktober 2019(1) 
Gesellschafterversammlung 
Spätester Zeitpunkt für die Einreichung 
von Anweisungsformularen durch 
Personen, die Atrium-Aktien über 
Euroclear halten: 
Anhörung vor Gericht (Formular A1)              10:00 Uhr am 21. Oktober 2019(2) 
Gesellschafterversammlung (Formular B1)         10:30 Uhr am 21. Oktober 2019(3) 
Spätester Zeitpunkt für die Einreichung 
von Vollmachtsformularen durch Atrium- 
Aktionäre: 
Anhörung vor Gericht (Formular A2)              10:00 Uhr am 23. Oktober 2019(4) 
Gesellschafterversammlung (Formular B2)         10:30 Uhr am 23. Oktober 2019(5) 
Anhörung vor Gericht                               10:00 Uhr am 25. Oktober 2019 
Gesellschafterversammlung                       10:30 Uhr am 25. Oktober 2019(6) 
Die folgenden Daten sind nur indikativ 
und können sich ändern:(7) 
Genehmigungsanhörung                                         5. November 2019(8) 
Stichtag der Sonderdividende                                   November 2019 (9) 
Auszahlungstag der Sonderdividende                             November 2019 (9) 
Letzter Handelstag mit Atrium-Aktien                              2. Januar 2020 
Aussetzung des Handels mit Atrium-            mit 8:00 Uhr am 3. Januar 2020(10) 
Aktien in Amsterdam 
Aussetzung des Handels mit Atrium-            mit 8:00 Uhr am 3. Januar 2020(10) 
Aktien in Wien 
Scheme-Stichtag                                      18:00 Uhr am 7. Januar 2020 
Wirksamkeitsdatum des Schemes                                     8. Januar 2020 
Delisting der Atrium-Aktien in                    mit 8:00 Uhr am 9. Januar 2020 
Amsterdam und Wien 
Versand des im Rahmen des Schemes                            mit 22. Januar 2020 
fälligen Barabfindungsbetrag 
Long Stop Date                                                23. April 2020(11) 
 
Notizen: 
(1) Wird entweder die Anhörung vor Gericht oder die Gesellschafterversammlung 
vertagt, so ist der Abstimmungsstichtag für die jeweils vertagte Versammlung 18: 
00 Uhr des Tages, der zwei Geschäftstage vor dem Tag der vertagten Versammlung 
liegt. 
(2) Die Anweisungsformulare für die Anhörung vor Gericht (Formular A1) müssen 
bis spätestens 10:00 Uhr am 21. Oktober 2019 einlangen (oder im Falle einer 
vertagten Sitzung mindestens 96 Stunden vor dem für die vertagte Sitzung 
festgelegten Zeitpunkt, mit Ausnahme eines jeden Teils eines Tages, der kein 
Geschäftstag in Jersey ist). 
(3) Die Anweisungsformulare für die Gesellschafterversammlung (Formular B1) 
müssen bis spätestens 10:30 Uhr am 21. Oktober 2019 einlangen (oder im Falle 
einer vertagten Versammlung mindestens 96 Stunden vor dem für die vertagte 
Versammlung festgelegten Zeitpunkt, mit Ausnahme eines jeden Teils eines Tages, 
der kein Geschäftstag in Jersey ist). 
(4) Die Vollmachtsformulare sind für die Anhörung vor Gericht (Formular A2) 
müssen bis spätestens 10:00 Uhr am 23. Oktober 2019 einlangen (oder im Falle 
einer vertagten Sitzung mindestens 48 Stunden vor dem für die vertagte Sitzung 
festgelegten Zeitpunkt, mit Ausnahme eines jeden Teils eines Tages, der kein 
Geschäftstag in Jersey ist). 
(5) Die Vollmachtsformulare für die Gesellschafterversammlung (Formular B2) 
müssen bis spätestens 10:30 Uhr am 23. Oktober 2019 einlangen (oder im Falle 
einer vertagten Versammlung mindestens 48 Stunden vor dem für die vertagte 
Versammlung festgelegten Zeitpunkt, mit Ausnahme eines jeden Teils eines Tages, 
der kein Geschäftstag in Jersey ist). 
(6) Oder sobald die Anhörung vor Gericht oder die vertagte Versammlung beendet 
wird. 
(7) Diese Daten sind nur indikativ und hängen unter anderem von dem Zeitpunkt 
ab, an dem (i) die Bedingungen erfüllt sind oder (falls auf sie verzichtet 
werden kann) darauf verzichtet wurde; (ii) das Gericht das Scheme bewilligt; und 
(iii) die Gerichtliche Scheme-Genehmigung dem Registrar of Companies zugestellt 
wird. 
(8) Es wird erwartet, dass die Genehmigungsanhörung zum Zeitpunkt der Erfüllung 
Bedingungen oder danach oder - falls zutreffend - bei Verzicht auf die 
Bedingungen 1.2(a), 1.2(b) und 1.2(d) bis 1.2(g) (einschließlich), wie in Teil 3 
(Bedingungen und weitere Konditionen für die Durchführung des Schemes und für 
den Erwerb) des Scheme-Dokuments dargelegt, abgehalten wird. Atrium wird das 
Datum und die Uhrzeit der Genehmigungsanhörung, sobald bekannt, durch 
Veröffentlichung über ein Informationsverbreitungssystem bekannt geben. 
(9) Diese Termine können sich ändern. Der Stichtag der Sonderdividende und der 
Auszahlungstag der Sonderdividende werden jedoch so bald wie möglich nach der 
Genehmigungsanhörung und unter der Annahme, dass das Gericht das Scheme 
bewilligt, durch Veröffentlichung über ein Informationsverbreitungssystem 
bestätigt. 
(10) Die Periode zwischen dem Zeitpunkt der Aussetzung des Handels und dem 
Scheme-Stichtag ist notwendig, um die Abwicklung von Geschäften, die am letzten 
Tag des Handels mit Atrium-Aktien - die über Euroclear gehalten werden - zu 
ermöglichen. 
(11) Dies ist der späteste Zeitpunkt, zu dem das Scheme in Kraft treten kann, es 
sei denn, Bidco und Atrium vereinbaren (und - falls erforderlich - das Gericht 
genehmigt) einen späteren Zeitpunkt. 
 
Wenn Sie Fragen zu diesem Dokument, der Anhörung vor Gericht oder der 
Gesellschafterversammlung haben, lesen Sie bitte die FAQs, die auf der Website 
von Atrium verfügbar sind (https://www.aere.com/pressreleases.aspx [https:// 
www.aere.com/pressreleases.aspx]). Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen der 
Vollmachtsformulare oder der Anweisungsformulare haben, besuchen Sie bitte die 
Website von Atrium. 
 
Rückfragen 
 
FTI Consulting Inc.: +44 (0)20 3727 1000 
Richard Sunderland/Claire Turvey: scatrium@fticonsulting.com 
UBS AG London Branch (Financial Adviser von Atrium) 
Sebastiaan van Loon +44 (0)779559010 
 
Wichtige Informationen zu den Finanzberatern 
UBS ist in der Schweiz zugelassen und wird durch die Eidgenössische 
Finanzmarktaufsicht beaufsichtigt. UBS ist weiters in UK durch die Prudential 
Regulation Authority zugelassen und unterliegt der Aufsicht durch die Financial 
Conduct Authority und der eingeschränkten Aufsicht der Prudential Regulation 
Authority. UBS handelt ausschließlich als Berater von Atrium und niemand anderem 
im Zusammenhang mit den in diese Mitteilung beschriebenen Angelegenheiten und 
ist gegenüber niemandem außer Atrium dafür verantwortlich, die gegenüber Kunden 
von UBS erforderlichen Sorgfaltspflichten zu erbringen oder Beratung in 
Zusammenhang mit den hierin genannten Angelegenheiten zu leisten. Weder UBS noch 
ihre verbundenen Unternehmen haben oder übernehmen im Zusammenhang mit dieser 
Mitteilung, einer darin enthaltenen Erklärung, dem Angebot zum Erwerb oder 
anderweitig irgendeine Verpflichtung, Haftung oder Verantwortung (direkt oder 
indirekt, vertraglich, deliktisch, gesetzlich oder anderweitig) gegenüber einer 
Person, die nicht Kunde von UBS ist. 
 
Lazard & Co., Limited (die von der Financial Conduct Authority autorisiert ist 
und von dieser beaufsichtigt wird) und Lazard & Co GmbH (zusammen, "Lazard") 
fungieren als Finanzberater für Atrium in Bezug auf den Erwerb und für niemanden 
anderer in diesem Zusammenhang und sind sie daher mit Ausnahme von Atrium 
gegenüber niemanden verpflichtet, die gegenüber Kunden von Lazard erforderlichen 
Sorgfaltspflichten zu erbringen oder im Zusammenhang mit dem Erwerb und anderen 
hierin genannten Angelegenheiten zu beraten. Weder Lazard noch ihre verbundenen 
Unternehmen haben oder übernehmen im Zusammenhang mit dieser Mitteilung, einer 
darin enthaltenen Erklärung, dem Angebot zum Erwerb oder anderweitig irgendeine 
Verpflichtung, Haftung oder Verantwortung (direkt oder indirekt, vertraglich, 
deliktisch, gesetzlich oder anderweitig) gegenüber einer Person, die nicht Kunde 
von Lazard ist. 
 
Citigroup Global Markets Limited ("Citi"), die von der Prudential Regulation 
Authority autorisiert und von der Financial Conduct Authority und der Prudential 
Regulation Authority beaufsichtigt wird, fungiert für Gazit als Finanzberater 
und für niemand anderem im Zusammenhang mit den in dieser Mitteilung 
beschriebenen Angelegenheiten und ist gegenüber niemanden außer Bidco für die 
Erbringung der Sorgfaltspflichten für Kunden von Citigroup Global Markets und 
für die Beratung in Zusammenhang mit den hierin genannten Angelegenheiten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 27, 2019 01:23 ET (05:23 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

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