Progress-Werk Oberkirch AG: PWO beabsichtigt Abschluss eines Haustarifvertrags DGAP-Ad-hoc: Progress-Werk Oberkirch AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung Progress-Werk Oberkirch AG: PWO beabsichtigt Abschluss eines Haustarifvertrags 27.09.2019 / 09:45 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Oberkirch soll gestärkt werden - Kostenreduzierung im mittleren einstelligen Millionenbereich angestrebt Oberkirch, 27. September 2019 - Der Vorstand der Progress-Werk Oberkirch AG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Mitgliedschaft des Unternehmens im Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 zu kündigen. Stattdessen soll mit der IGM in enger Abstimmung mit den Arbeitnehmervertretern von PWO ein Haustarifvertrag abgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Schwäche in der Automobilindustrie sind umfassende Anpassungsmaßnahmen insbesondere am deutschen Standort mit seinem hohen Lohnniveau erforderlich. Die jetzt getroffene Entscheidung soll dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Oberkirch zu stärken, damit dieser trotz der aktuellen Entwicklung der Branche auch künftig profitabel arbeiten kann. Der Vorstand ist überzeugt davon, mit einem Haustarifvertrag die Kostenstrukturen passgenauer auf die Bedürfnisse eines mittelständischen Automobilzulieferers ausrichten zu können als dies im Rahmen des Flächentarifvertrags, der sich auch immer an den Anforderungen der großen Automobilhersteller und -zulieferer orientiert, möglich ist. Ziel ist es, ein Einsparvolumen im mittleren einstelligen Millionenbereich zu realisieren. Die Branchenentwicklung erfordert zudem unverändert substanzielle Kostensenkungsprogramme auch bei den Sachkosten, die fortlaufend umgesetzt werden. Ungeachtet dieser notwendigen Maßnahmen gilt die Beschäftigungssicherung bis Ende 2020, unverändert fort. Progress-Werk Oberkirch AG Der Vorstand Ende der Ad-hoc-Mitteilung
27.09.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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