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DGAP-News: Aktionärsgruppe um Sentis Capital entgegnet den Argumenten des Meyer Burger Verwaltungsrates zur Ablehnung eines Aktionärsvertreters (deutsch)

Aktionärsgruppe um Sentis Capital entgegnet den Argumenten des Meyer Burger Verwaltungsrates zur Ablehnung eines Aktionärsvertreters

EQS Group-News: Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Aktionärsgruppe um Sentis Capital entgegnet den Argumenten des Meyer Burger
Verwaltungsrates zur Ablehnung eines Aktionärsvertreters

30.09.2019 / 07:30


Medienmitteilung 30. September 2019 www.changemeyerburger.ch Aktionärsgruppe um Sentis Capital entgegnet den Argumenten des Meyer Burger Verwaltungsrates zur Ablehnung eines Aktionärsvertreters - Aktionärsgruppe um Sentis Capital begrüsst neue strategische Stossrichtung von MBT - Die Rücktrittsdrohung des CEO gefährdet in keiner Weise die Umsetzung der neuen Strategie - Mark Kerekes strebt eine rasche Rückgewinnung des verlorenen Kapitalmarktvertrauens an - Es besteht kein Interessenkonflikt zwischen VR Kandidaten Mark Kerekes und Meyer Burger - Es besteht kein Sanktionsrisiko für Meyer Burger Die Aktionärsgruppe um Sentis Capital begrüsst die neue Strategie, einem «exklusiven Kreis» von Kunden, die Entwicklung hochmargiger Produkte zu ermöglichen, wovon Meyer Burger mittels angemessener Gewinnbeteiligung signifikant profitieren kann. Dies ist eine wesentliche Änderung der Kommunikation verglichen mit «angemessener Exklusivität» für REC. Der Verwaltungsrat und das Management wissen aus vielen Gesprächen und Schriftverkehr, dass Sentis von Anbeginn eine solche strategische Stossrichtung unterstützt hat. Der Vorbehalt, es lägen unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Strategie vor, ist daher unzutreffend. Laut Schweizer Aktienrecht ist der Verwaltungsrat für die Festlegung der Unternehmensstrategie verantwortlich und nicht der CEO. Verwaltungsratspräsident Lütolf hat in persönlichen Gesprächen versichert, dass der Verwaltungsrat der MBT die neue Strategie vorantreibt. Meyer Burger verfügt ausserdem über viele sehr hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiter und Führungskräfte, die von grösserer Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung dieser neuen Strategie sind als der CEO. Die Rücktrittsdrohung des CEO gefährdet daher in keiner Weise die Umsetzung der neuen Strategie. Mit der Rücktrittsdrohung hat Herr Dr. Brändle sowohl Unternehmen, Mitarbeiter, Aktionäre und den Verwaltungsrat selbst in eine missliche Lage versetzt: Aufgrund der gesetzlich verankerten Sorgfaltspflicht ist der Verwaltungsrat gefordert, umgehend auf die ausgesprochene Drohung zu reagieren und bereits jetzt mit der Suche nach geeigneten Ersatzkandidaten zu beginnen - für den Fall, dass Dr. Brändle am 30. Oktober seiner Drohung entsprechend handeln wird. Der Verwaltungsrat muss sich generell überlegen, ob ein CEO, der Verwaltungsrat und Aktionäre mit Drohungen unter Druck setzt tragbar ist - und ob dessen Drohung als ein Hauptargument gegen die Wahl von Mark Kerekes als einzelnen Aktionärsvertreter taugt. Der Verwaltungsrat macht sich so von seinem CEO abhängig und verliert jede kritische Distanz zu ihm. Beim Leistungsausweis des Unternehmens in den letzten zwei Jahren ist dies äusserst gefährlich. Ein Unternehmen darf sich niemals in die Abhängigkeit einer einzigen Person begeben. Dies würde dem Sinn des Aktienrechts und guter Corporate Governance widersprechen. Die Rücktrittsdrohung des Meyer Burger CEO Dr. Brändle zur Verhinderung eines einzelnen Aktionärsvertreters im Verwaltungsrat ist daher unverständlich und ein einmaliger Vorgang. Es ist ein Druckversuch, der unzulässig und systemwidrig ist: Die Generalversammlung - nicht der CEO - wählt den Verwaltungsrat. Sowohl Verwaltungsräte als auch Mitglieder der Geschäftsleitung haben Herrn Kerekes in persönlichen Gesprächen mehrmals befragt. Sie haben ihm jedes Mal ein profundes Verständnis der Photovoltaik-Industrie attestiert. Mark Kerekes ist ein erfahrener Investor und Analyst von Industrie- und Technologieunternehmen. Der Vorbehalt der mangelnden Erfahrung, ist falsch. Stefano Landi, langjähriger Präsident der Industrie- und Handelskammer Reggio Emilia und Präsident der Landi Renzo SpA (LR:IM) sagt über Mark Kerekes: "Ich kenne Mark seit beinahe 10 Jahren als sehr analytischen Investor und Analysten. Er ist teilweise hart und direkt im Gespräch und in der Sache, für ihn steht aber immer das Wohl und der Erfolg des Unternehmens an oberster Stelle.» Mit der Wahl von Mark Kerekes in den Verwaltungsrat von Meyer Burger wird dieser um die Eigentümersicht und langjährige Kapitalmarkterfahrung bereichert, welche im Verwaltungsrat kaum vertreten ist. Aktueller Aktienkurs und Kurs der Wandelanleihe zeigen, dass Meyer Burger das Vertrauen des Kapitalmarktes verloren hat. Dieses muss möglichst schnell wieder zurückgewonnen werden. Mark Kerekes wird dabei einen wesentlichen Beitrag leisten können. Die Fundamentalopposition von Meyer Burger gegen die Zuwahl ist auch vor dem Hintergrund, dass Mark Kerekes lediglich einer von fünf Verwaltungsräten sein wird, nicht nachvollziehbar. Wenn der Verwaltungsrat die Meinung von Mark Kerekes nicht teilt, wird der Verwaltungsrat ihn überstimmen. Es ist unverständlich, dass der Verwaltungsrat die blosse Mitsprache eines Aktionärsvertreters verhindern will. Kein Interessenkonflikt Entgegen der Behauptungen des Verwaltungsrates kann bei Mark Kerekes kein Interessenkonflikt vorliegen, da sowohl für Verwaltungsrat wie die Aktionäre das Wohl und der Erfolg der Firma zuoberst stehen. Die Aktionäre haben ihr Geld in Meyer Burger investiert, weil sie an die Zukunft des Unternehmens glauben und den Wert steigern wollen. Sentis hat als langfristiger und grösster Aktionär im Jahr 2016 mitgeholfen, Meyer Burger vor dem Konkurs zu retten. Sentis war nicht nur der grösste Geldgeber, sondern hat sich im Vorfeld sogar am Underwriting der für das Überleben der Gesellschaft sichernden Kapitalerhöhung beteiligt. Was die Geheimhaltung von internen Informationen der Meyer Burger anbelangt, wird sich Mark Kerekes an Gesetz und Aktienrecht halten. Er wäre nicht der erste von Aktionären nominierte Verwaltungsrat in der Schweiz. Zahlreiche andere Beispiele in der Schweiz, wie z.B. ABB, Ascom, Comet oder Calida, belegen, dass die von Meyer Burger gestreuten Zweifel einer unberechtigten Vorverurteilung gleichkommen. Mark Kerekes war in seiner beruflichen Vergangenheit stets ein engagierter und verlässlicher Mitarbeiter, der seine gesetzlichen und vertraglichen Pflichten immer eingehalten hat - es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass er sich bei Meyer-Burger nicht an seine Pflichten halten wird. Dass die mit Abstand grösste Minderheitsgruppe einen Sitz im Verwaltungsrat zugesprochen erhält, ist nicht nur ein berechtigtes Anliegen, es entspricht den internationalen Trends zeitgemässer Corporate Governance. In Ländern wie etwa Italien und Portugal hätte diese Aktionärsgruppe sogar einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens einen Eigentümervertreter im Verwaltungsrat. Der weitere Vorwurf des Verwaltungsrates, dass Mark Kerekes sich nicht einfügen kann, ist schon im Ansatz falsch. Der Verwaltungsrat fürchtet offenbar, dass Mark Kerekes neue Ideen und Gesichtspunkte in das Gremium bringen wird. Es entspricht aber gerade dem Sinn des Verwaltungsrates, dass nicht nur eine - vom Präsidenten oder vom CEO verordnete - Meinung vorherrscht, sondern verschiedene Meinungen vorgebracht und diskutiert werden. Unterschiedliche Perspektiven und Meinungsvielfalt sind unabdingbar für die Qualität der strategischen Führungsarbeit im Verwaltungsrat. Das Argument, dass Mark Kerekes die Einigkeit des Verwaltungsrates stören würde, widerlegt sich selbst. In Anbetracht der bisherigen Ergebnisse der Gesellschaft und der Kursentwicklung der Aktie ist es dringend nötig, dass sich der Verwaltungsrat andere Meinungen anhört. Keine Gefahr von Sanktionen Die Behauptung, dass die Wahl von Mark Kerekes Meyer Burger der Gefahr von Sanktionen aussetzen würde, ist falsch. Petr Kondrashev steht auf keiner Sanktionsliste; noch war er je von Sanktionen betroffen. Sentis Capital ist auch kein Mehrheitseigentümer der Meyer Burger. Deshalb kann das von Meyer Burger beschworene Sanktionsrisiko gar nie entstehen. Auch hier handelt es sich um eine grundlose Vorverurteilung. Die Idee, dass Sentis Capital und ihr Eigentümer Petr Kondrashev eine Bedrohung darstellt, kommt dem Verwaltungsrat auch reichlich spät: Als es 2016 um die Rettung der Gesellschaft ging, hat der Verwaltungsrat das Geld seiner Gesellschaft ohne Wenn und Aber und mit Dankbarkeit angenommen. Dies allein zeigt, dass die Behauptung der Sanktionsgefahr grundlos ist. Mitglieder dieser Aktionärsgruppe und sogar Petr Kondrashev selbst haben in zahlreichen Gesprächen, Briefen und Emails mit dem Verwaltungsrat im Vorfeld dieser Generalversammlung bereits die vom Verwaltungsrat veröffentlichten Falschbehauptungen entkräftet. Der Kandidat Mark Kerekes wurde in einem intensiven, mehrstündigen Hearing durch Verwaltungsräte von Meyer Burger geradezu verhört. Der von Meyer Burger erwähnte Personalberater war nur protokollierend tätig. Dabei wurde Mark Kerekes mit all diesen Behauptungen und Vorurteilen konfrontiert. Er hat sie schon im Gespräch widerlegt. Weshalb Meyer Burger diese falschen Behauptungen trotzdem öffentlich wiederholt, ist ein Rätsel. Es ist unverständlich, weshalb Meyer Burger einen derart intensiven Aufwand und grosse Unternehmensressourcen verwendet, um einen einzigen Aktionärsvertreter im Verwaltungsrat zu verhindern. Gerade vor dem Hintergrund des äusserst schlechten Leistungsausweises der Gesellschaft und der Enttäuschung der Aktionäre über den Kursverlauf sollte sich der Verwaltungsrat darauf konzentrieren, die Zukunft der Gesellschaft positiv zu gestalten und zusammen mit den Aktionären Existenz und Erfolg der Gesellschaft sicherzustellen. Dies allein ist das Ziel von Mark Kerekes und der Aktionärsgruppe, die ihn als Verwaltungsrat vorgeschlagen hat. Wir freuen uns über weitere Aktionäre, die uns kontaktieren: office@changemeyerburger.ch Weitere Auskunft: Dynamics Group AG Andreas Durisch Tel: +41 79 358 87 32 E-Mail: adu@dynamicsgroup.ch
Zusatzmaterial zur Meldung: Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=GITURHQMXL Dokumenttitel: Sentis_Gegenargumente_MBT_30.9.2019
Ende der Medienmitteilung
881929 30.09.2019 AXC0048 2019-09-30/07:31
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