FRANKFURT (Dow Jones)--Die Bundesnetzagentur hat die Entgelte gedeckelt, die sich die Anbieter für die Mitnahme einer Mobilfunknummer gegenseitig in Rechnung stellen. Die Behörde erklärte das Entgelt, das Vodafone anderen Anbietern für die sogenannte Portierung einer Nummer berechnet, für unwirksam und ordnete stattdessen ein niedrigeres Entgelt von netto 3,58 Euro an. Wie hoch das von Vodafon bislang erhobene Portierungsentgelt ist, teilte die Behörde nicht mit.
Die Bundesnetzagentur teilte weiter mit, sie habe das Entgelt der Mitteilung einer Überprüfung von Amts wegen unterzogen und das nun angeordnete Entgelt anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt.
Die Entscheidung betreffe zwar direkt nur Vodafone, doch seien die Entgelte aller am Markt tätigen Mobilfunkdiensteanbieter anhand der nunmehr ermittelten Preisobergrenze zu messen. "Der Entscheidung kommt damit eine Signalwirkung für alle anderen Mobilfunkdiensteanbieter zu", hieß es.
Da die zwischen den Anbietern vereinbarten Entgelte üblicherweise an die Endkunden weitergereicht würden, kündigte die Behörde an, nun auch die den Endkunden in Rechnung gestellten Kosten für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer einer Überprüfung unterziehen. "Nach der jetzigen Entscheidung dürften auch dort deutliche Absenkungen zu erwarten sein", teilte Bundesnetzagentur mit.
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September 30, 2019 07:00 ET (11:00 GMT)
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