DGAP-News: Schloss Wachenheim AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Schloss Wachenheim AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.11.2019 in Trier mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-10-02 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Schloss Wachenheim AG Trier - Wertpapier-Kenn-Nummer 722900 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am Donnerstag, dem 21. November 2019, vormittags um 10:00 Uhr, im ERA Conference Centre (ECC), Gebäude B Metzer Allee 2 - 4 54295 Trier stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Schloss Wachenheim AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss am 18. September 2019 gebilligt und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen. Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/hv2019 zur Verfügung. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von EUR 22.614.425,59 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer = EUR 3.960.000,00 Dividende von EUR 0,50 je Aktie auf 7.920.000 Stückaktien Vortrag auf neue = EUR 18.654.425,59 Rechnung Bilanzgewinn = EUR 22.614.425,59 Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 26. November 2019, fällig. Soweit am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien vorhanden sind, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht, den entsprechend höheren verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß § 115 Abs. 5, § 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu wählen. Dem Aufsichtsrat liegt bereits die Unabhängigkeitserklärung der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vor. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Mit Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/19 beschließt, also die Hauptversammlung am 21. November 2019, endet die Amtszeit sämtlicher amtierender Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der Schloss Wachenheim AG, so dass diese neu gewählt werden müssen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat aus sechs Personen zu bestehen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung). Er setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs.1 des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) aus vier von den Anteilseignern in der Hauptversammlung zu wählenden (§ 101 Abs. 1 AktG) und aus zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden (§ 4 Abs. 1 DrittelbG) Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Nick Reh, Trier, lic. oec. HSG, Mitglied des Vorstands der Günther Reh Aktiengesellschaft, Leiwen/Mosel, sowie Sprecher des Vorstands der Günther und Käthi Reh Stiftung, Trier, b) Frau Monika Schulze, Bonn, Global Head of Customer and Digital Office der Zurich Versicherungsgruppe, c) Herrn Dr. Wilhelm Seiler, München, Rechtsanwalt als Einzelanwalt, d) Herrn Eduard Thometzek, Bad Honnef, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Zürich Beteiligungs AG (Deutschland), Frankfurt am Main, jeweils als Vertreter der Anteilseigner für den Zeitraum ab Beendigung der Hauptversammlung am 21. November 2019 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/24 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Nick Reh ist Mitglied in folgendem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat: * Triwo AG, Trier (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Ferner ist er Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * AMBRA S.A., Warschau/Polen (Mitglied des Aufsichtsrats) Frau Monika Schulze ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Sie ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * CoverWallet, Inc., New York/USA (Mitglied des Aufsichtsrats) Herr Dr. Wilhelm Seiler ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * AMBRA S.A., Warschau/Polen (Mitglied des Aufsichtsrats) * Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG, Haar (Mitglied des Beirats) Herr Eduard Thometzek ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Société Générale S.A., Paris/Frankreich, Zweigniederlassung Frankfurt am Main (Mitglied des Beirats) Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Die Günther Reh Aktiengesellschaft, bei welcher Herr Nick Reh Mitglied des Vorstands ist, hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung am 21. November 2019 rund 69,8 % der Aktien an der Schloss Wachenheim AG. Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten einerseits sowie der Schloss Wachenheim AG, deren Organen und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits, keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen, welche nach Ziffer 5.4.1 Abs. 6 DCGK offengelegt werden sollen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat nach Maßgabe von Ziffer 5.4.3 DCGK im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Herr Dr. Wilhelm Seiler verfügt über die Qualifikation als Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Die Mitglieder des amtierenden Aufsichtsrats beabsichtigen, Herrn Nick Reh in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung am 21. November 2019 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:* Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Schloss Wachenheim AG EUR 50.054.400,00 (in Worten: Euro fünfzig Millionen vierundfünfzigtausendvierhundert) und ist eingeteilt in 7.920.000 Stamm-Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede dieser Aktien gewährt eine Stimme, so dass zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf Grundlage der Satzung 7.920.000 Stimmrechte bestehen. Aus eigenen Aktien
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October 02, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)