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DGAP-HV: Schloss Wachenheim AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.11.2019 in Trier mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Schloss Wachenheim AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Schloss Wachenheim AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 21.11.2019 in Trier mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-10-02 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Schloss Wachenheim AG Trier - Wertpapier-Kenn-Nummer 722900 - 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere 
Aktionäre hiermit zu der am Donnerstag, dem 21. November 2019, 
vormittags um 10:00 Uhr, 
im ERA Conference Centre (ECC), 
Gebäude B 
Metzer Allee 2 - 4 
54295 Trier stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Schloss Wachenheim AG und den Konzern 
   mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a 
   Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. 
   Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss am 18. September 2019 
   gebilligt und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 
   Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Gemäß den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung vorgesehen. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter 
 
   http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/hv2019 
 
   zur Verfügung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus 
   dem Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 
   aus dem Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von EUR 
   22.614.425,59 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer       = EUR 3.960.000,00 
   Dividende von EUR 0,50 
   je Aktie auf 7.920.000 
   Stückaktien 
   Vortrag auf neue         = EUR 18.654.425,59 
   Rechnung 
   Bilanzgewinn             = EUR 22.614.425,59 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die 
   Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag, mithin am 26. November 2019, 
   fällig. 
 
   Soweit am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien vorhanden 
   sind, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,50 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht, den 
   entsprechend höheren verbleibenden Betrag auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 
   30. Juni 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis 
   zum 30. Juni 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 
   2020 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 
   enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
   Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie 
   zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 
   2019 bis zum 30. Juni 2020 enthaltenen verkürzten 
   Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß § 115 Abs. 
   5, § 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu 
   wählen. 
 
   Dem Aufsichtsrat liegt bereits die Unabhängigkeitserklärung 
   der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft gemäß Ziffer 7.2.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vor. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung, welche über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/19 beschließt, 
   also die Hauptversammlung am 21. November 2019, endet die 
   Amtszeit sämtlicher amtierender Vertreter der Anteilseigner 
   im Aufsichtsrat der Schloss Wachenheim AG, so dass diese 
   neu gewählt werden müssen. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat aus sechs Personen zu 
   bestehen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung). Er setzt sich 
   nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs.1 des 
   Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) aus vier von den 
   Anteilseignern in der Hauptversammlung zu wählenden (§ 101 
   Abs. 1 AktG) und aus zwei von den Arbeitnehmern zu 
   wählenden (§ 4 Abs. 1 DrittelbG) Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Nick Reh, Trier, lic. oec. HSG, 
      Mitglied des Vorstands der Günther Reh 
      Aktiengesellschaft, Leiwen/Mosel, sowie 
      Sprecher des Vorstands der Günther und 
      Käthi Reh Stiftung, Trier, 
   b) Frau Monika Schulze, Bonn, Global Head of 
      Customer and Digital Office der Zurich 
      Versicherungsgruppe, 
   c) Herrn Dr. Wilhelm Seiler, München, 
      Rechtsanwalt als Einzelanwalt, 
   d) Herrn Eduard Thometzek, Bad Honnef, 
      ehemaliger Vorstandsvorsitzender der 
      Zürich Beteiligungs AG (Deutschland), 
      Frankfurt am Main, 
 
   jeweils als Vertreter der Anteilseigner für den Zeitraum ab 
   Beendigung der Hauptversammlung am 21. November 2019 bis 
   zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/24 
   beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Herr Nick Reh ist Mitglied in folgendem anderen gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsrat: 
 
   * Triwo AG, Trier (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
   Ferner ist er Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * AMBRA S.A., Warschau/Polen (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
   Frau Monika Schulze ist kein Mitglied in anderen gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten. 
 
   Sie ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * CoverWallet, Inc., New York/USA (Mitglied des 
   Aufsichtsrats) 
 
   Herr Dr. Wilhelm Seiler ist kein Mitglied in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. 
 
   Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * AMBRA S.A., Warschau/Polen (Mitglied des Aufsichtsrats) 
   * Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG, Haar (Mitglied des 
   Beirats) 
 
   Herr Eduard Thometzek ist kein Mitglied in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. 
 
   Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Société Générale S.A., Paris/Frankreich, 
   Zweigniederlassung Frankfurt am Main (Mitglied des Beirats) 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 
   DCGK bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Die Günther Reh Aktiengesellschaft, bei welcher Herr Nick 
   Reh Mitglied des Vorstands ist, hält im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung am 21. November 2019 rund 
   69,8 % der Aktien an der Schloss Wachenheim AG. Darüber 
   hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
   zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten einerseits sowie 
   der Schloss Wachenheim AG, deren Organen und einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
   andererseits, keine für die Wahlentscheidung der 
   Hauptversammlung maßgebenden geschäftlichen oder 
   persönlichen Beziehungen, welche nach Ziffer 5.4.1 Abs. 6 
   DCGK offengelegt werden sollen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat nach 
   Maßgabe von Ziffer 5.4.3 DCGK im Wege der Einzelwahl 
   durchzuführen. 
 
   Herr Dr. Wilhelm Seiler verfügt über die Qualifikation als 
   Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Die Mitglieder des amtierenden Aufsichtsrats beabsichtigen, 
   Herrn Nick Reh in der konstituierenden Sitzung des 
   Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung am 21. 
   November 2019 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Schloss Wachenheim AG EUR 50.054.400,00 (in 
Worten: Euro fünfzig Millionen vierundfünfzigtausendvierhundert) 
und ist eingeteilt in 7.920.000 Stamm-Stückaktien, die auf den 
Inhaber lauten. Jede dieser Aktien gewährt eine Stimme, so dass 
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf Grundlage 
der Satzung 7.920.000 Stimmrechte bestehen. Aus eigenen Aktien 

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October 02, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

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