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DGAP-WpÜG: Kontrollerlangung; Pinguin Haustechnik AG

Zielgesellschaft: Pinguin Haustechnik AG; Bieter: LAV Capital GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP  ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die PINGUIN HAUSTECHNIK AG nach § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Bieterin: LAV Capital GmbH Von-Werth-Straße 1 50670 Köln eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98093 Zielgesellschaft: PINGUIN HAUSTECHNIK AG c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Kennedyplatz 2 50679 Köln eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 1808 ISIN DE0007494007 / WKN 749400 Angaben der Bieterin: Die LAV Capital GmbH (die 'Bieterin') hat am 27. September 2019 durch den Erwerb von 1.284.754 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der PINGUIN HAUSTECHNIK AG die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die PINGUIN HAUSTECHNIK AG mit Sitz in Hamburg (die 'Zielgesellschaft') erlangt. Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 1.284.754 Stimmrechte von insgesamt 2.353.860 Stimmrechten der Zielgesellschaft. Dies entspricht 54,58 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Mit dem vorgenannten Erwerb von 1.284.754 Stückaktien der Zielgesellschaft durch die Bieterin hat auch folgende Person infolge einer Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 6 WpÜG mittelbar die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt: Jens Liewald von Werth-Straße 1 50670 Köln Herr Jens Liewald hält 100 % der Geschäftsanteile der Bieterin, hält aber direkt keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden die Stimmrechte der Bieterin aus 1.284.754 Stückaktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 54,58 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch zugleich im Namen von Herrn Jens Liewald. Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot an die Aktionäre der Zielgesellschaft zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen Inhaberaktien der Zielgesellschaft abgeben. Das Pflichtangebot wird im Wege eines Barangebots erfolgen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot sowie weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet unter http://www.lav-capital-koeln.de Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Herrn Jens Liewald erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen. Köln, den 4. Oktober 2019 Der Geschäftsführer Wichtige Information: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt. Ende der WpÜG-Meldung Ende der WpÜG-Meldung 04.10.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
Notiert: Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin ISIN DE0007494007 AXC0111 2019-10-04/11:30
© 2019 dpa-AFX
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