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DGAP-News: Raiffeisen Bank International AG: RBI: Stellungnahme zur EuGH-Vorabentscheidung bezüglich Fremdwährungskrediten in Polen (deutsch)

Raiffeisen Bank International AG: RBI: Stellungnahme zur EuGH-Vorabentscheidung bezüglich Fremdwährungskrediten in Polen

DGAP-News: Raiffeisen Bank International AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Raiffeisen Bank International AG: RBI: Stellungnahme zur
EuGH-Vorabentscheidung bezüglich Fremdwährungskrediten in Polen

04.10.2019 / 14:55
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


RBI: Stellungnahme zur EuGH-Vorabentscheidung bezüglich Fremdwährungskrediten in Polen Wien, 4. Oktober 2019. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern in einem Vorabentscheidungsverfahren in der Sache Dziubak versus Raiffeisen Bank International AG (RBI) zu Fragen der Nichtigkeit von einigen Klauseln bei Fremdwährungskrediten an Konsumenten in Polen eine Entscheidung gefällt. Die Vorabentscheidung des EuGH gibt keine Antwort bezüglich einer gänzlichen oder teilweisen Nichtigkeit von Kreditverträgen. Der EuGH gibt vielmehr eine Orientierungshilfe für die Interpretation europäischen Rechts mit der Annahme, dass nationale Gerichte auf Einzelfallbasis zu einem Ergebnis kommen werden. Eine Unwirksamkeit des Kreditvertrags darf als letztes Mittel in Fällen ausgesprochen werden, in denen der Vertrag ohne die missbräuchlichen Klauseln die essentiellen Charakteristika des ursprünglichen Vertrags ändern würde, bspw. die grundlegende Risikoallokation. Die gestrige Entscheidung erlaubt ein Ersetzen missbräuchlicher Klauseln solange sie dispositiven Bestimmungen des polnischen Rechts folgen und nicht auf Gebräuchen und Gepflogenheiten beruhen. Die Konsequenzen einer Unwirksamkeit des Vertrags müssen sorgfältig untersucht werden, sodass der Kreditnehmer alle potenziell negativen Folgen einer Unwirksamkeit bedenken kann. Die Folgen bleiben allerdings unklar und sind potenziell schwerwiegend für den Kreditnehmer. Beispielsweise kann der Kreditnehmer im Falle einer Unwirksamkeit des Vertrags zur Rückzahlung der durch die Auszahlung des Kreditbetrags aufgelaufenen Zinsen aufgefordert werden. Aufgrund der Entscheidung des EuGH ist zu bezweifeln, dass eine Konvertierung der betroffenen Kredite in polnische Zloty mit Beibehaltung der Schweizer Franken Zinsrate möglich ist. Auf Basis der gestern ergangenen Entscheidung des EuGH erscheint aus heutiger Sicht eine seriöse Einschätzung der Ergebnisse und wirtschaftlichen Auswirkungen auf Fremdwährungskredite in Polen nicht möglich. Es bleibt abzuwarten, wie die gestrige Entscheidung von polnischen Gerichten nach polnischer Rechtsprechung auf Einzelfallbasis angewendet wird. Die RBI wird die weiteren Entwicklungen in der polnischen Rechtsprechung und Gesetzgebung genau verfolgen und bewerten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: John P. Carlson, CFA Group Investor Relations Raiffeisen Bank International AG Am Stadtpark 9 1030 Wien, Österreich ir@rbinternational.com Telefon +43-1-71 707-2089 www.rbinternational.com
04.10.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Raiffeisen Bank International AG Am Stadtpark 9 A-1030 Vienna Österreich Telefon: +43-1-71707-2089 Fax: +43-1-71707-2138 E-Mail: ir@rbinternational.com Internet: www.rbinternational.com ISIN: AT0000606306 WKN: A0D9SU Börsen: Auslandsbörse(n) Börse Luxemburg, SIX, Wiener Börse (Amtlicher Handel) EQS News ID: 885741 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
885741 04.10.2019 ISIN AT0000606306 AXC0166 2019-10-04/14:55
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