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DGAP-News: NAIMA Strategic Legal Services GmbH: PWK-Geschäftsführer: 'Gute Gründe für Weiterführung der Ermittlungen gegen elumeo Manager' (deutsch)

PWK-Geschäftsführer: 'Gute Gründe für Weiterführung der Ermittlungen gegen elumeo Manager  / Nach Einsichtnahme der Ermittlungsakte wurde Beschwerde gegen Einstellung der Staatsanwaltschaft eingelegt

DGAP-News: NAIMA Strategic Legal Services GmbH / Schlagwort(e):
Insolvenz/Rechtssache
PWK-Geschäftsführer: 'Gute Gründe für Weiterführung der Ermittlungen gegen
elumeo Manager / Nach Einsichtnahme der Ermittlungsakte wurde Beschwerde
gegen Einstellung der Staatsanwaltschaft eingelegt (News mit Zusatzmaterial)

04.10.2019 / 22:46
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PWK-Geschäftsführer: "Gute Gründe für Weiterführung der Ermittlungen gegen elumeo Manager / Nach Einsichtnahme der Ermittlungsakte wurde Beschwerde gegen Einstellung der Staatsanwaltschaft eingelegt Berlin, 4. Oktober 2019 - Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate im Namen und Auftrag der Geschäftsführer der in Thailand ansässigen und bis zur Einstellung der Produktion im Dezember mit der Herstellung von Schmuckwaren für die Elumeo SE befassten PWK Jewelry Company Ltd. (PWK) Beschwerde gegen die Einstellung von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen drei geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder der Elumeo SE Strafanzeige wegen Betruges und wegen Untreue ermittelt. Daraufhin verbreitete deleumeo's geschäftsführender Direktor, Bernd Fischer, im Namen des Unternehmens, dass die Beschwerde gegen die Einstellung als "aussichtslos". Dazu erklärte Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate: "Die elumeo SE versucht den Eindruck zu erwecken, als sei nun das Ende der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die elumeo SE Manager Wolfgang Boyé, Bernd Fischer und Thomas Jarmuske erreicht. Das ist eben nicht der Fall. Tatsächlich sind wir im Zuge der Akteneinsicht, die uns erst vor wenigen Tagen gewährt wurde, auf sehr gewichtige Fakten und neue Erkenntnisse gestoßen. Diese neuen Erkenntnisse, die wir aus der Strafakte ziehen konnten, lieferten uns sehr wohl sehr gute Gründe, Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen einzulegen." "Natürlich hat die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Aussicht auf Erfolg. Das schon deshalb, weil die Einstellung des Verfahrens ein absoluter "Schnellschuss" ist. Die Verteidigung der von mir Beschuldigten hatte ihre Stellungnahme mitsamt verschiedenen Dokumenten am 17.9.2019 eingereicht. Bereits am 24.9.2019, also eine Woche später, hatte die zuständige Staatsanwältin ihre auf zweieinhalb Seiten begründete Einstellungsverfügung fertig. Das war ihr nur möglich, weil sie die Argumente und Behauptungen der Verteidigung Eins zu Eins ungeprüft übernommen hat." An demselben Tag, als die Verteidigung ihre Stellungnahme eingereicht hatte, hatte ich für meine thailändischen Mandanten Akteneinsicht beantragt. Die Akteneinsicht wurde mir aber erst gewährt, als die Einstellungsverfügung schon fertig und zugestellt war. Die möglichen Gegenargumente sollten nicht zu Wort kommen und bloß nicht die beabsichtigte Einstellung gefährden (jedenfalls nicht in diesem Stadium des Verfahrens). Dieses Vorgehen widerspricht rechtsstaatlichen Regeln und offenbart einen Mangel an Aufklärungsbereitschaft, der weder der Sache noch dem Schicksal meiner Mandanten und der jetzt arbeitslosen 750 Mitarbeiter der Produktionsstätte in Thailand gerecht wird. Wir werden mit Nachdruck darauf drängen, dass die Generalstaatsanwaltschaft diese völlig einseitige Parteinahme zugunsten der Führungsgruppe im Verwaltungsrat der Elumeo SE korrigiert. Kontakt: DR. IUR. H. C. GERHARD STRATE HOLSTENWALL 7 20355 HAMBURG TELEFON: 040/4502160 TELEFAX: 040/4502166 Email: info@strate.net
Zusatzmaterial zur Meldung: Bild: http://newsfeed2.eqs.com/naimastrat/885823.html Bildunterschrift: Following questionable management by Wolfgang BoyÃ(c), Thomas Jarmuske and Bernd Fischer, for the past couple of years the company is in free downfall dragging the subsidiaries with them into the abyss. According to a decision of the Thai Labour Court dated
04.10.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
885823 04.10.2019 AXC0267 2019-10-04/22:46
© 2019 dpa-AFX
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