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Dow Jones News
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(2)

Pflegekosten müssen fester Bestandteil der Finanzplanung sein - FPSB Deutschland zur World Investor Week 2019

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Frankfurt am Main (pts011/07.10.2019/10:15) - 1.830 Euro. So hoch ist der 
Eigenanteil, den Pflegebedürftige und ihre Angehörigen für vollstationäre Pflege 
im Bundesdurchschnitt berappen müssen. Und das pro Monat. Diese Summe, die der 
Verband der Ersatzkassen (VDEK) berechnet hat, dürfte viele Bürger verwundern, 
vermutlich sogar erschrecken. "Die Erfahrungen aus unserem Beratungsalltag 
zeigen, dass nur die wenigsten Verbraucher wissen, was an Pflegekosten auf sie 
zukommen kann", erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des 
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). 
Qualifizierte Beratung ist bei dem komplexen Thema entsprechend wichtig. Einen 
Beitrag zu mehr Informationen zu solchen und ähnlichen Themen leistet der 
internationale Dachverband der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals, der 
FPSB Ltd, zu dem auch der FPSB Deutschland gehört. Er veranstaltet die World 
Investor Week, bei der Verbraucher der Nutzen einer langfristigen Finanzplanung 
nahegebracht und Finanzwissen vermittelt werden soll. 
 
Die beschriebene Unwissenheit vieler Bürger hat zur Folge, dass immerhin 43 
Prozent der Bevölkerung glaubt, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die 
Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz in voller Höhe übernimmt. So 
jedenfalls ist das Ergebnis einer aktuellen Emnid-Umfrage im Auftrag der 
Postbank. Doch das ist ein Irrglaube. Denn die Leistungen aus der gesetzlichen 
Pflegepflichtversicherung reichen dazu bei weitem nicht aus. Noch 
problematischer: Reicht das Geld des Pflegebedürftigen nicht aus, dann müssen 
Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen. 
 
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt dies in Paragraf 1601: "Verwandte in 
gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren", heißt es 
dort. Und nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe gilt das 
sogar in Fällen, wenn der Kontakt längst abgebrochen ist. Immerhin hat der 
Gesetzgeber jetzt im neuen Entlastungsgesetz, das 2020 in Kraft treten soll, 
vorgesehen, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern 
künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von mehr als 100 000 Euro im Jahr 
zurückgegriffen wird. 
 
Tatsächlich zeigt die Praxis, dass häufig ein Großteil der anfallenden 
Kosten für Pflegeleistungen von den Betroffenen selbst beziehungsweise von deren 
Familienangehörigen bestritten werden müssen. Hinzu kommen oft weitere 
finanzielle Erfordernisse, wie etwa für eine Unterbringung im Heim, Aufwendungen 
für Mobilität oder Umbaumaßnahmen der Wohnung. 
 
Welche enormen Kosten auf die Familienangehörigen zukommen können, hat der FPSB 
Deutschland einmal ausgerechnet: Bei einem Eigenanteilssatz von monatlich 1.800 
Euro für ein Pflegeheim (die gesetzliche Pflegeversicherung bereits 
berücksichtigt) in der Pflegestufe II ist noch lange nicht Schluss. Denn bei 
diesen Kosten handelt es sich um die reinen Unterbringungskosten. Aufwendungen 
für Mobilität, Medikamentenzuzahlungen und soziales Leben sind noch zu addieren, 
so dass von einem Durchschnittswert von mindestens 2.500 Euro monatlich 
ausgegangen werden sollte. 
 
Das bedeutet, dass eine durchschnittliche Pflegezeit von sieben Jahren - Tendenz 
steigend - schnell zu Aufwendungen in Höhe von 210.000 Euro führt. Um über diese 
Summe zu verfügen, müssten - bei einer Rendite nach Kosten, Steuern und 
Inflation von drei Prozent - erhebliche Sparleistungen erbracht werden. Ein 
40-Jähriger zum Beispiel muss pro Monat 360 Euro ansparen beziehungsweise 
einmalig 86.500 Euro aufbringen. Bei einer 50-jährigen Person wären es bereits 
640 Euro monatlich beziehungsweise einmalig 116.300 Euro. Die Rechnung 
berücksichtigt nicht, dass die Teuerungsrate im Bereich Pflege und Gesundheit 
bedeutend höher ausfällt als die ausgewiesene Gesamtinflation. Aus diesem Grund 
sind die genannten 210.000 Euro ein Minimalwert. 
 
Zahl der Pflegedürftigen wächst weiter 
 
Klar ist, dass das Thema Pflegekosten weiter an Bedeutung zunehmen wird. Denn 
Berechnungen der Bertelsmann Stiftung zufolge wird die Zahl der 
Pflegebedürftigen von derzeit rund drei Millionen Menschen bis zum Jahr 2045 auf 
fünf Millionen Menschen anwachsen. Weil angesichts der steigenden Zahlen ein 
weiterer Anstieg des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung wahrscheinlich 
ist, dürfte auch der Eigenanteil im Pflegefall tendenziell eher ansteigen. 
 
Damit es also nicht ein böses Erwachen gibt, sollte sich jeder frühzeitig mit 
dem Thema Pflege auseinandersetzen. Denn ob jung oder alt, die meisten Deutschen 
übersehen die enormen finanziellen Belastungen, die sich aus einer 
Pflegesituation ergeben können. Und Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des 
Alters. Unfälle oder Erkrankungen können jeden treffen. Professionelle 
Finanzplaner geben Auskunft darüber, wie man sich und seine Familie richtig 
absichern kann und welche Produkte welche Vorteile bieten. 
 
Außerdem können die Experten die möglichen Unterhaltspflichten für Kinder 
und Eltern abschätzen und organisatorisch begleiten. "Ein wesentlicher Aspekt 
der individuellen Finanzplanung ist auch das Durchspielen möglicher 
Risikoszenarien und deren Auswirkungen auf die Vermögenssituation", erläutert 
Tilmes. Zum Beispiel werden inflationäre Entwicklungen oder finanzielle 
Aufwendungen bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit simuliert. 
 
Damit solch häufig ignorierte Themen wie Pflegerisiken in der Wahrnehmung der 
Öffentlichkeit an Bedeutung gewinnen, setzt sich der FPSB Deutschland seit 
langem für mehr Aufklärung und Finanzbildung ein. "Das Engagement für mehr 
Finanzwissen und eine qualitativ bessere Finanzberatung im Kundeninteresse zählt 
zu den Hauptzielen des FPSB Deutschland", betont Prof. Tilmes. 
 
Über den FPSB Deutschland e.V. 
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit 
derzeit 26 Mitgliedsländern und mehr als 180.000 Zertifikatsträgern. Das 
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz 
in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. 
Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten 
und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. 
 
Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und 
Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, 
 unabhängigen Prüfungen, Erfahrungs-nachweisen und Ethik. Für die Verbraucher 
ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum 
CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum European Financial 
Advisor EFA® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN 
CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich 1.400 Personen 
seiner rund 1.800 Zertifikatsträger nach DIN ISO 22222 (Geprüfter Privater 
Finanzplaner) zertifiziert. 
 
Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen 
Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind 
Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine 
Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und 
Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse 
und interessierter Öffentlichkeit zusammen. 
 
Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der 
finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB Deutschland einen 
Verbraucher-Blog lanciert, der neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über 
alle relevanten finanziellen Themen informiert. Unter www.frueher-planen.de 
können sich Verbraucher regelmäßig über die Themen Vermögensaufbau und 
Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs verschiedene Lebensphasen. 
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.fpsb.de 
 
(Ende) 
 
Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. 
Ansprechpartner: Iris Albrecht 
Tel.: +49 681 410 98 06 19 
E-Mail: presse@fpsb.de 
Website: www.fpsb.de 
 
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20191007011 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

October 07, 2019 04:16 ET (08:16 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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