Das oberste schottische Gericht will dem britischen Premierminister Boris Johnson vorerst nicht mit Zwangsmaßnahmen drohen, sollte er sich nicht an das Gesetz gegen einen ungeregelten EU-Austritt halten. Das berichteten britische Medien am Montag aus dem Gerichtssaal in Edinburgh. Der Fall könnte bereits an diesem Dienstag in der schottischen Stadt in Berufung gehen.
Das britische Parlament hatte im September ein Gesetz verabschiedet, das den Premier dazu verpflichtet, eine Verlängerung der Brexit-Frist zu beantragen, sollte bis zum 19. Oktober kein Abkommen ratifiziert sein. Ein "No Deal" - ein EU-Austritt ohne Vertrag - hätte Prognosen zufolge erhebliche Schäden für die Wirtschaft und andere Lebensbereiche.
Johnson beteuert, er werde sich an das Gesetz halten, droht aber dennoch weiterhin mit einem ungeregelten EU-Austritt am 31. Oktober. Wie er diesen Widerspruch auflösen will, beantwortete er bislang nicht. Aus einem Regierungsdokument, das dem Gericht in Edinburgh vergangene Woche vorgelegt wurde, geht aber hervor, dass Johnson den Antrag auf Verlängerung stellen will, falls notwendig.
Spekuliert wird daher, er könnte entweder ein legales Schlupfloch finden, das es ihm ermöglicht, den Antrag auf Brexit-Verschiebung ungültig zu machen, oder die EU dazu zu bringen, ihn abzulehnen.
Wenn Großbritannien die Staatengemeinschaft an Halloween mit einem Austrittsabkommen verlassen will, muss dieses nach derzeitigem Stand beim EU-Gipfel am 17. und 18. Oktober ausverhandelt sein. Doch dafür sieht es derzeit schlecht aus. Neue Pläne, die Johnson vergangene Woche vorgelegt hatte, trafen in Brüssel auf große Skepsis./cmy/DP/jha
AXC0153 2019-10-07/15:05