Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 16.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Biotech-Perle kurz vor entscheidender Meilenstein-Meldung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
dpa-AFX
3.128 Leser
Artikel bewerten:
(3)

DGAP-Adhoc: Intertainment AG: BaFin erlässt Bußgeldbescheid gegen Intertainment (deutsch)

Intertainment AG: BaFin erlässt Bußgeldbescheid gegen Intertainment

DGAP-Ad-hoc: Intertainment AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Intertainment AG: BaFin erlässt Bußgeldbescheid gegen Intertainment

07.10.2019 / 19:22 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


München, 7. Oktober 2019 - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Intertainment AG telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie einen Bußgeldbescheid in Höhe von 150.000 Euro gegen Intertainment verhängen wird. Grund dafür seien die nicht fristgerecht veröffentlichten Hinweisbekanntmachungen für den Jahresabschluss 2015 und den Halbjahresabschluss 2016 sowie der verspätet veröffentlichte Halbjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016. Die Intertainment AG hatte sich im Jahr 2016 nicht in der Lage gesehen, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 fristgerecht aufzustellen und zu veröffentlichen. Grund dafür waren fehlende und zurückgehaltene Unterlagen, die Intertainment nach dem Ende Februar 2016 erfolgten kurzfristigen Ausscheiden des langjährigen Alleinvorstands, Dr. Oliver Maaß, aus dem Unternehmen nicht zur Verfügung standen, sowie die Aufarbeitung der Unregelmäßigkeiten in der Amtsführung von Herrn Dr. Maaß. Da nicht bekannt war, bis wann der Jahresabschluss veröffentlich werden konnte, hatte Intertainment Ende April 2016 statt einer Hinweisbekanntmachung eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, mit der Intertainment die Aktionäre darüber informiert hatte, dass sich die Veröffentlichung des Jahresabschlusses verschiebt. Letztlich konnte Intertainment den Jahresabschluss 2015 erst Mitte November 2016 veröffentlichen. Dies hatte zur Folge, dass sich auch der Halbjahresabschluss 2016 verspätete, und auch die Hinweisbekanntmachung dazu wurde aufgrund des nicht feststehenden Datums für die Veröffentlichung nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist geschaltet. Intertainment veröffentlichte sowohl den Halbjahresbericht 2016 als auch die entsprechende Hinweisbekanntmachung rund eineinhalb Monate nach der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2015. Intertainment stand 2016 aufgrund der Verzögerungen regelmäßig in Kontakt mit der BaFin und hatte sie frühzeitig über die Situation in Kenntnis gesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG halten das Bußgeld nicht für gerechtfertigt. Zudem wird seine Höhe der Situation der Gesellschaft nicht gerecht. Es gefährdet vielmehr die zuletzt erzielten Erfolge bei der Sanierung des Unternehmens und übersteigt den voraussichtlichen Umsatz von Intertainment in diesem Jahr. Intertainment wird deshalb gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und juristische Maßnahmen dagegen ergreifen. Kontakt: INTERTAINMENT AG Felix Petri Vorstand Bahnhofstr. 30 82340 Feldafing Tel.: +49 (0)89 216 99- 0 investor@intertainment.de
07.10.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Intertainment AG Bahnhofstr. 30 82340 Feldafing Deutschland Telefon: +49 (0)89 21699- 0 Fax: +49 (0)89 21699-11 E-Mail: investor@intertainment.de Internet: http://www.intertainment.de ISIN: DE0006223605 WKN: 622360 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 886511 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
886511 07.10.2019 CET/CEST ISIN DE0006223605 AXC0224 2019-10-07/19:22
Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 dpa-AFX
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.