Gutverdiener zahlen ab dem kommenden Jahr höhere Sozialbeiträge. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin turnusgemäß die Verordnung über die sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen beschlossen, wie das Sozialministerium mitteilte. Damit wird jährlich die Beitragsberechnung bei der Renten-, Arbeitslosen- oder Krankenversicherung an die steigenden Einkommen angepasst.
Die Beitragsbemessungsgrenzen - also die maximale Höhe des Monatseinkommens, bis zur der Sozialbeiträge abgezogen werden - steigen: In der gesetzlichen Renten- und in der Arbeitslosenversicherung werden künftig bis zu einem Monatseinkommen von 6900 Euro (West) beziehungsweise 6450 Euro (Ost) Versicherungsbeiträge fällig. Bisher lag die Grenze bei 6700 Euro in den alten sowie 6150 Euro in den neuen Ländern. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt zu Jahresbeginn auf bundeseinheitlich 4687,50 Euro. Bisher lag sie bei 4537,50 Euro./jr/DP/jha
AXC0154 2019-10-09/13:36