DGAP-News: STEMMER IMAGING AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung STEMMER IMAGING AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.11.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-10-09 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. STEMMER IMAGING AG Puchheim - ISIN DE000A2G9MZ9 - - WKN A2G9MZ - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 19. November 2019, 11.00 Uhr, im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5 in 80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. Juni 2019, des 1 gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2019, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018/2019 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich. Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der STEMMER IMAGING AG zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im Internet unter https://www.stemmer-imaging.de/de/investor-relations/hauptversammlung zum Download bereit. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 2 Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von EUR 13.745.842,46 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 3.250.000,00 b) Vortrag auf neue Rechnung: EUR 10.495.842,46 Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, d.h. am 22. November 2019, fällig. TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 3 für das Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr die Entlastung zu erteilen. TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 4 Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr die Entlastung zu erteilen. TOP *Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres* 5 Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt derzeit jeweils am 1. Juli und endet am 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Geschäftsjahr der Gesellschaft zu ändern und künftig, d.h. ab dem 1. Januar 2020, am 1. Januar eines jeden Jahres beginnen und am 31. Dezember eines jeden Jahres enden zu lassen, so dass das Geschäftsjahr der Gesellschaft ab dem 1. Januar 2020 mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Daher schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 1 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen: '(3) Für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. Ab dem 1. Januar 2020 ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr.' TOP *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das 6 Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 zu bestellen. Teilnahmebedingungen 1. *Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft nur Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) angemeldet haben. Aktionäre haben der Anmeldung zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut beizufügen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den *Beginn des 29. Oktober 2019, 0.00 Uhr*, beziehen. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis zum *Ablauf des 12. November 2019 (24.00 Uhr)* unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: STEMMER IMAGING AG, c/o ITTEB GmbH & Co. KG, Vogelanger 25, 86937 Scheuring, Fax +49 (0) 8195 77 88 600, E-Mail: stemmerimaging2019@itteb.de Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung des Anteilsbesitzes verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Anteilsbesitz nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Anteilsbesitz nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag erstmals Anteilsbesitz erwerben, sind nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich vom bisherigen, teilnahmeberechtigten Inhaber bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 2. *Stimmrechtsvertretung* Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Als Service bieten wir unseren fristgerecht angemeldeten Aktionären an, dass sie sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und haben das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Gegen- oder Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten sowie das Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Es steht auch unter https://www.stemmer-imaging.de/de/investor-relations/hauptversammlung zum Download bereit. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner können der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten und das Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf einem der folgenden Wege übermittelt werden: STEMMER IMAGING AG, c/o ITTEB GmbH & Co. KG, Vogelanger 25, 86937 Scheuring, Fax +49 (0) 8195 77 88 600, E-Mail: stemmerimaging2019@itteb.de Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der
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October 09, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)