DGAP-News: STEMMER IMAGING AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
STEMMER IMAGING AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.11.2019 in
München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-10-09 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
STEMMER IMAGING AG Puchheim - ISIN DE000A2G9MZ9 -
- WKN A2G9MZ - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit
unsere Aktionäre zu der am 19. November 2019, 11.00 Uhr, im Haus der
Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5 in 80333 München
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. Juni 2019, des
1 gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2019, des Lageberichts
der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018/2019 und
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Eine Beschlussfassung ist daher zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht erforderlich.
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der STEMMER
IMAGING AG zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im
Internet unter
https://www.stemmer-imaging.de/de/investor-relations/hauptversammlung
zum Download bereit. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch
zugesandt.
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
2 Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von EUR 13.745.842,46 wie folgt zu
verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von
EUR 0,50 je dividendenberechtigter
Stückaktie: EUR 3.250.000,00
b) Vortrag auf neue Rechnung: EUR
10.495.842,46
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch
auf die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden
Geschäftstag, d.h. am 22. November 2019, fällig.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
3 für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses
Geschäftsjahr die Entlastung zu erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
4 Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses
Geschäftsjahr die Entlastung zu erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres*
5
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt derzeit jeweils am 1. Juli
und endet am 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Geschäftsjahr der
Gesellschaft zu ändern und künftig, d.h. ab dem 1. Januar 2020, am 1.
Januar eines jeden Jahres beginnen und am 31. Dezember eines jeden
Jahres enden zu lassen, so dass das Geschäftsjahr der Gesellschaft ab
dem 1. Januar 2020 mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.
Daher schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 1 Abs. 3 der Satzung
der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:
'(3) Für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum
31. Dezember 2019 wird ein
Rumpfgeschäftsjahr gebildet. Ab dem 1.
Januar 2020 ist das Geschäftsjahr das
Kalenderjahr.'
TOP *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das
6 Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 zu
bestellen.
Teilnahmebedingungen
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme und die
Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in
der Hauptversammlung sind nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft nur
Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres
Aktienbesitzes vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) angemeldet
haben.
Aktionäre haben der Anmeldung zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut beizufügen. Der Nachweis
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf
den *Beginn des 29. Oktober 2019, 0.00 Uhr*, beziehen. Die Anmeldung und der
Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis zum *Ablauf des 12.
November 2019 (24.00 Uhr)* unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zugehen:
STEMMER IMAGING AG,
c/o ITTEB GmbH & Co. KG,
Vogelanger 25,
86937 Scheuring,
Fax +49 (0) 8195 77 88 600,
E-Mail: stemmerimaging2019@itteb.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme
oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach
dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine
Sperre für die Veräußerung des Anteilsbesitzes verbunden. Auch im Fall
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich. Veräußerungen von Anteilsbesitz nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme
und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb von
Anteilsbesitz nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem
Nachweisstichtag erstmals Anteilsbesitz erwerben, sind nur teilnahme- und
stimmberechtigt, soweit sie sich vom bisherigen, teilnahmeberechtigten
Inhaber bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
2. *Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind
eine rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b
BGB).
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der
in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in
diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten
daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über
die Form der Vollmacht abzustimmen.
Als Service bieten wir unseren fristgerecht angemeldeten Aktionären an, dass
sie sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung
vertreten lassen können. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und haben das Recht,
Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen
der Textform. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder
unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der
Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu
Gegen- oder Verfahrensanträgen entgegennehmen.
Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten sowie das Vollmachts- und
Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte welche den Aktionären
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt
wird. Es steht auch unter
https://www.stemmer-imaging.de/de/investor-relations/hauptversammlung
zum Download bereit.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden,
dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Ferner können der Nachweis über die Bestellung
eines Bevollmächtigten und das Vollmachts- und Weisungsformular für die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf einem der folgenden Wege
übermittelt werden:
STEMMER IMAGING AG,
c/o ITTEB GmbH & Co. KG,
Vogelanger 25,
86937 Scheuring,
Fax +49 (0) 8195 77 88 600,
E-Mail: stemmerimaging2019@itteb.de
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der
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October 09, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
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