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Foot Locker - Bodenbildung abgeschlossen, folgt nun der 17 % Gapclose?

Bottom Fishing



Symbol: FL ISIN: US3448491049

Rückblick: Heute hat es der amerikanischer Sneaker, Turnschuh und Sport-Bekleidungshändler auf unsere Watchlist geschafft. Foot Locker mit Hauptsitz in New York City hat seinen Ursprung im Jahr 1963, als Woolworth das 1894 gegründete Unternehmen Kinney Shoes Corporation übernahm.  1998 benannte sich die Woolworth Corporation dann in Venator Group um, nur um 2001 den bis heutige aktuellen Namen Foot Locker anzunehmen. Inzwischen hat der Konzern weltweit über 3.300 Filialen aufgebaut und konnte im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr einen Umsatz von 7,9 Mrd. USD erwirtschaften. Die Aktie sieht sich in den letzten Quartalen größeren Turbulenzen gegenüber und musste im Frühjahr 2019 den 2 Jahre dauernden Aufwärtstrend verlassen. Nachdem der Wert den MA 200 auf Tagesbasis verloren hatte ging es mit großen Kurslücken Richtung Süden, was in der Spitze einen Abschlag vom Jahreshoch im März von mehr als 50 % bedeutete. In den letzten Monaten konnte sich Foot Locker stabilisieren und bildet derzeit eine inverse Schulter-Kopf-Schulter Formation mit der Nackenlinie bei 43,82 USD.

ÂChart vom 11.10.2019 Kurs: 42,96 USD





Meinung: Der Anteilsschein hat offenbar seinen Boden gefunden, der Gesamtmarkt zeigt aktuell ebenfalls Stärke und wir könnten gegen Jahresende hin noch einen Schub in den Aktienmärkten sehen. In den letzten Monaten abgestrafte Werte könnten ein Revival erleben und deutlich besser zulegen als altbekannte Anleger-Lieblinge wie Netflix, Tesla und Co.

Setup: Kann die Aktie die SKS-Formation vollenden bietet sich Anlegern ein Entry bei Überschreiten der Nackenlinie von 43,82 USD an. Der logische Stopp Loss befindet sich unter den gleitenden Durchschnitten 20 und 50 bei 39,85 USD, als erstes Ziel würde ich den Gapclose bei 52,80 USD anvisieren. Dieser Trade könnte ein CRV von 3 zu 1 einbringen!

Autor: Hubert Strasser besitzt aktuell keine Positionen in FL

Analyse erstellt im Auftrag von

© 2019 ratgeberGELD.at
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