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Experten äußern Bedenken zum geplantem Share-Deal-Gesetz

BERLIN (Dow Jones)--Rechtsexperten haben Kritik an einem von der Bundesregierung geplanten Gesetz zur Schließung von Steuerschlupflöchern bei Immobilientransaktionen geübt. Bei aller guter Intention werde das Problem von sogenannten Share Deals nicht beseitigt, warnten die Experten bei einer Anhörung. Stattdessen werde die Steuervermeidung lediglich etwas schwieriger, während negative Folgen für andere Branchen zu befürchten seien.

Bislang können Unternehmen beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks die fällige Grunderwerbsteuer umgehen, wenn diese zuerst an eine Gesellschaft übertragen werden - und danach nicht das Objekt den Besitzer wechselt, sondern nur ein Gesellschaftsanteil von bis zu 94,9 Prozent.

Nach dem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) soll ab kommendem Jahr bei Immobiliengeschäften die Beteiligungsgrenze an einer Gesellschaft, ab der Grunderwerbsteuer fällig wird, auf 90 Prozent sinken. Zugleich soll die Beteiligung erst nach zehn Jahren auf 100 Prozent erhöht werden können. Zurzeit ist dies bereits nach fünf Jahren möglich.

Vor allem den deutschen Großstädten entgehen durch diese Share Deals hohe Steuergelder. Die Bundesländer hatten deshalb die Senkung der Schwelle auf 90 Prozent vorgeschlagen. Scholz hofft darauf, dass die verschärften Regeln Share-Deals künftig deutlich unattraktiver machen könnten.

Juristen bemängeln fehlende Systematik 

Rainer Wernsmann, Steuerrechtler von der Universität Passau, mahnte, dass verfassungsrechtlich eine Belastungsgleichheit geboten sei. Dieses Ziel sei aber nach seiner Ansicht erst bei einer Absenkung der Beteiligungsgrenzen von 95 Prozent auf 75 Prozent zu erreichen.

"Eine Absenkung der Beteiligungsgrenzen auf lediglich 90 Prozent erscheint hingegen unzureichend, um die in der Gestaltungspraxis etablierten Steuerumgehungsmodelle ... künftig zu verhindern", erklärte Wernsmann in einer schriftlichen Stellungnahme.

Sein Kollege Ulrich Hufeld von der Universität der Bundeswehr Hamburg, betonte in der öffentlichen Anhörung, dass eine Steuer allgemein und unausweichlich sein müsse. Mit der geplanten Absenkung der Grenze, bei der die Steuer vermieden werden könne, ergebe sich ein Verfassungsrisiko, so Hufeld.

"Das hat mit Allgemeinheit und Unausweichlichkeit einer Steuer nichts zu tun", so Hufeld während einer Anhörung im Bundestag zu den Plänen.

Regelung könnte Mittelstand treffen 

Vor Problemen beim Vollzug der Steuer warnte Janine von Wolfersdorff vom Institut Finanzen und Steuern. Die Gesetzesänderung beträfe nicht nur börsennotierte Unternehmen, sondern auch mittelständische Betriebe, die Umstrukturierungen planten. "Der Gesetzentwurf ist nicht zielgenau", so von Wolfersdorff. "Ich finde es nicht richtig, dass der Mittelstand hier durch eine solche Regelung adressiert wird, wo wir doch eigentlich Umgehungstatbestände bei Immobilienkapitalgesellschaft treffen wollten." Auch würde mit dem Absenken der Schwelle die Steuervermeidung lediglich erschwert aber nicht verhindert.

Der Lobbyverband Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) wiederum kritisierte, dass die Umsetzung der geplanten Ausweitung der Grunderwerbsteuer im Ergebnis den dringend benötigen Wohnungsbau verteuern werde. Auch würden die angedachten Maßnahmen nicht nur die Immobilienwirtschaft, sondern alle Wirtschaftszweige betreffen und Konzernumstrukturierungen hierdurch weiter erschweren.

Bereits heute gehe Deutschland bei der Besteuerung von Share Deals mit Grunderwerbsteuer einen Sonderweg. Denn Länder wie etwa Spanien, Italien und Großbritannien erhebten keine Grunderwerbsteuer auf Anteilstransfers oder Anteilsvereinigungen, während in Frankreich und den Niederlanden ein wesentlich einfacheres System gelte.

"Eine Umsetzung der Maßnahmen würde schlechterdings dafür sorgen, dass Deutschland als Wirtschafts- und Investitionsstandort unattraktiver würde", so der ZIA.

Auch von Seiten des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) und anderen Wirtschaftsverbänden wird die mangelnde zielgenaue Ausrichtung kritisiert, weswegen mit erheblichen Kollateralschäden für sämtliche Branchen zu rechnen sei.

Bedenken wurden auch vom juristischen Dienst des Bundestags geäußert. Dort bezweifelt man, ob mit dem Gesetz das Steuerschlupfloch wirklich geschlossen werden könne. Denn sogenannte Unit Deals, also Umplatzierungen oder Anteilsscheingeschäfte, seien noch immer möglich.

"Dieser Gestaltungsmöglichkeit kann im bestehenden Grunderwerbsteuerrecht nur schwer begegnet werden, da ein konsequenter Durchgriff auf die Bruchteile der Anteilseigener einer Kapitalgesellschaft dem GrEStG (Grunderwerbsteuergesetzes) bislang fremd ist", heißt es in dem Gutachten. Damit könne die zu verkaufende Immobilie oder Grundstück in einen Fond gesteckt werden, der von einem Treuhänder verwaltet wird. Beim Verkauf kann der Fond-Anteil weiterhin steuerfrei bleiben.

(Mitarbeit: Andreas Kißler)

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/sha/kla

(END) Dow Jones Newswires

October 14, 2019 11:34 ET (15:34 GMT)

Copyright (c) 2019 Dow Jones & Company, Inc.

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