Es handelt sich um eines der Grundprinzipien des seriösen Journalismus, dem Objekt der Berichterstattung die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Wird über jemanden berichtet, so ist er zu befragen, zu Vorwürfen oder Sachverhalten anzuhören. Zurück geht dies auf den bewährten Grundsatz des römischen Rechts "audiatur et altera pars", "Gehört werde auch der andere Teil." So weit, so gut, dachte sich heute ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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