DGAP-News: Finest Investors SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Finest Investors SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
22.11.2019 in Raue PartmbB, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-10-15 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Finest Investors SE Berlin Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung der Finest Investors SE Wir laden
unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein
zur ordentlichen Hauptversammlung der Finest Investors
SE am Freitag, den 22. November 2019, um 16:00 Uhr, in
den Räumen von Raue PartmbB, Potsdamer Platz 1, 10785
Berlin.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis 30.
Juni 2019*
Die genannten Unterlagen können ab dem
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
zu den üblichen Geschäftszeiten in den
Geschäftsräumen der Finest Investors SE,
Bertolt-Brecht-Platz 2/7.01, 10117 Berlin,
eingesehen werden.
Der Verwaltungsrat hat den von den
geschäftsführenden Direktoren aufgestellten
Jahresabschluss im August 2019 festgestellt.
Ein Beschluss wird zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht gefasst.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1.
Juli 2018 bis 30. Juni 2019*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Jahresabschluss der Finest Investors SE zum
30. Juni 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 417.518,09 wie folgt zu
verwenden:
a) Ausschüttung einer EUR 316.500,00
Dividende von EUR 0,50 auf
jede gewinnberechtigte
Stückaktie
b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 101.018,09
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl
der dividendenberechtigten Aktien ändern. In
diesem Fall wird bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 0,50 je
dividendenberechtigter Stückaktie der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung
unterbreitet werden.
Die Dividende wird am 31. März 2020
ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
geschäftsführenden Direktoren für das am 30.
Juni 2019 beendete Geschäftsjahr*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden
geschäftsführenden Direktoren für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrates für das am 30.
Juni 2019 beendete Geschäftsjahr*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Verwaltungsrats für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Erhöhung des
Grundkapitals der Gesellschaft im Wege der
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln*
Das Grundkapital der Gesellschaft soll von
derzeit EUR 633.000,00 um EUR 633.000,00 auf
EUR 1.266.000,00 im Wege der Kapitalerhöhung
aus Gesellschaftsmitteln gemäß § 207 ff.
AktG erhöht werden.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird
aus Gesellschaftsmitteln von EUR
633.000,00 um EUR 633.000,00 auf EUR
1.266.000,00 erhöht durch Umwandlung von
EUR 410.000,00 der in der Bilanz zum 30.
Juni 2019 ausgewiesenen Gewinnrücklage
sowie durch Umwandlung von EUR 223.000,00
der in der Bilanz zum 30. Juni 2019
ausgewiesenen Kapitalrücklage in
Grundkapital.
2. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt
durch Ausgabe von 633.000 neuen auf den
Namen lautenden Stückaktien an die
Aktionäre der Gesellschaft. Die neuen
Aktien stehen den Aktionären im
Verhältnis 1:1 zu, so dass auf jede
bestehende Stückaktie eine neue
Stückaktie entfällt.
3. Die neuen Aktien nehmen am Gewinn des
ganzen Geschäftsjahrs teil, in dem die
Erhöhung des Grundkapitals beschlossen
worden ist.
4. Diesem Beschluss wird die vom
Verwaltungsrat festgestellte, von Mazars
geprüfte und mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene
Jahresbilanz der Gesellschaft zum 30.
Juni 2019 zugrunde gelegt.
5. Die geschäftsführenden Direktoren werden
ermächtigt, mit Zustimmung des
Verwaltungsrats die weiteren Einzelheiten
der Kapitalerhöhung festzulegen.
6. § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals) wird in
Anpassung an die vorstehende
Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst:
'§ 5
Höhe und Einteilung des Grundkapitals
1. Das Grundkapital der Gesellschaft
beträgt 1.266.000,00 Euro
(in Worten: eine Million
zweihundertsechsundsechzigtausend
Euro).
2. Das Grundkapital ist eingeteilt in
1.266.000 nennwertlose Stückaktien,
die auf den Namen ausgestellt sind.'
6. *Beschlussfassung über die Schaffung neuen
genehmigten Kapitals*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Das bisherige genehmigte Kapital in § 5
Abs. 4 der Satzung wird für die Zeit ab
Wirksamwerden des in dieser
Hauptversammlung am 22. November 2019 neu
geschaffenen Genehmigten Kapitals 2019/I
aufgehoben, soweit zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens dieser Aufhebung noch
nicht von ihm Gebrauch gemacht wurde.
b) Die geschäftsführenden Direktoren mit
Zustimmung des Verwaltungsrates sind
ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 21. November 2024
einmalig oder mehrmalig um bis zu
insgesamt 633.000,00 Euro durch Ausgabe
neuer, auf den Namen lautender
Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2019/I). Die Kapitalerhöhungen
können gegen Bar- oder Sacheinlagen
erfolgen. Die geschäftsführenden
Direktoren mit Zustimmung des
Verwaltungsrates sind ferner ermächtigt
über den Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre zu entscheiden
- zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
- um Aktien als Belegschaftsaktien an
Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie
Arbeitnehmer von verbundenen
Unternehmen der Gesellschaft
auszugeben;
- bei Kapitalerhöhungen gegen
Sacheinlagen zum Zwecke des (auch
mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen
oder Unternehmensteilen oder
Beteiligungen an Unternehmen, wenn die
Sacheinlagen gegen die Ausgabe von
maximal 20 % des genehmigten Kapitals
erworben werden;
- wenn die Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen 10 % des Grundkapitals
nicht überschreitet.
Die geschäftsführenden Direktoren mit
Zustimmung des Verwaltungsrates sind
ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der
Durchführung von Kapitalerhöhungen aus
dem Genehmigten Kapital 2019/I
festzulegen. Der Verwaltungsrat ist
ermächtigt, § 5 der Satzung nach
vollständiger oder teilweiser
Durchführung der Erhöhung des
Grundkapitals aus genehmigtem Kapital
oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist
entsprechend anzupassen.
c) § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) wird in Absatz 4 wie folgt
geändert und neu gefasst:
'4. Die geschäftsführenden Direktoren mit
Zustimmung des Verwaltungsrates sind
ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 21. November 2024
einmalig oder mehrmalig um bis zu
insgesamt 633.000,00 Euro durch Ausgabe
neuer, auf den Namen lautende Stückaktien
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I).
Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar-
oder Sacheinlagen erfolgen. Die
geschäftsführenden Direktoren mit
Zustimmung des Verwaltungsrates sind
ferner ermächtigt, über den Ausschluss
des Bezugsrechts der Aktionäre zu
entscheiden.
- zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
- um Aktien als Belegschaftsaktien an
Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie
Arbeitnehmer von verbundenen
Unternehmen der Gesellschaft
auszugeben;
- bei Kapitalerhöhungen gegen
Sacheinlagen zum Zwecke des (auch
mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen
oder Unternehmensteilen oder
Beteiligungen an Unternehmen, wenn die
Sacheinlagen gegen die Ausgabe von
maximal 20 % des genehmigten Kapitals
erworben werden;
- wenn die Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen 10 % des Grundkapitals
nicht überschreitet.
Die geschäftsführenden Direktoren mit
Zustimmung des Verwaltungsrates sind
ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der
Durchführung von Kapitalerhöhungen aus
dem Genehmigten Kapital 2019/I
festzulegen. Der Verwaltungsrat ist
ermächtigt, § 5 der Satzung nach
vollständiger oder teilweiser
Durchführung der Erhöhung des
Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital
2019/I oder nach Ablauf der
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October 15, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
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