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DGAP-HV: Finest Investors SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.11.2019 in Raue PartmbB, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Finest Investors SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Finest Investors SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.11.2019 in Raue PartmbB, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-10-15 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Finest Investors SE Berlin Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung der Finest Investors SE Wir laden 
unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein 
zur ordentlichen Hauptversammlung der Finest Investors 
SE am Freitag, den 22. November 2019, um 16:00 Uhr, in 
den Räumen von Raue PartmbB, Potsdamer Platz 1, 10785 
Berlin. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis 30. 
   Juni 2019* 
 
   Die genannten Unterlagen können ab dem 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   zu den üblichen Geschäftszeiten in den 
   Geschäftsräumen der Finest Investors SE, 
   Bertolt-Brecht-Platz 2/7.01, 10117 Berlin, 
   eingesehen werden. 
 
   Der Verwaltungsrat hat den von den 
   geschäftsführenden Direktoren aufgestellten 
   Jahresabschluss im August 2019 festgestellt. 
   Ein Beschluss wird zu diesem 
   Tagesordnungspunkt nicht gefasst. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1. 
   Juli 2018 bis 30. Juni 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Jahresabschluss der Finest Investors SE zum 
   30. Juni 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 417.518,09 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer         EUR 316.500,00 
      Dividende von EUR 0,50 auf 
      jede gewinnberechtigte 
      Stückaktie 
   b) Vortrag auf neue Rechnung  EUR 101.018,09 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien ändern. In 
   diesem Fall wird bei unveränderter 
   Ausschüttung von EUR 0,50 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung 
   unterbreitet werden. 
 
   Die Dividende wird am 31. März 2020 
   ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   geschäftsführenden Direktoren für das am 30. 
   Juni 2019 beendete Geschäftsjahr* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
   geschäftsführenden Direktoren für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrates für das am 30. 
   Juni 2019 beendete Geschäftsjahr* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Verwaltungsrats für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Erhöhung des 
   Grundkapitals der Gesellschaft im Wege der 
   Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft soll von 
   derzeit EUR 633.000,00 um EUR 633.000,00 auf 
   EUR 1.266.000,00 im Wege der Kapitalerhöhung 
   aus Gesellschaftsmitteln gemäß § 207 ff. 
   AktG erhöht werden. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgende 
   Beschlüsse zu fassen: 
 
   1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird 
      aus Gesellschaftsmitteln von EUR 
      633.000,00 um EUR 633.000,00 auf EUR 
      1.266.000,00 erhöht durch Umwandlung von 
      EUR 410.000,00 der in der Bilanz zum 30. 
      Juni 2019 ausgewiesenen Gewinnrücklage 
      sowie durch Umwandlung von EUR 223.000,00 
      der in der Bilanz zum 30. Juni 2019 
      ausgewiesenen Kapitalrücklage in 
      Grundkapital. 
   2. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt 
      durch Ausgabe von 633.000 neuen auf den 
      Namen lautenden Stückaktien an die 
      Aktionäre der Gesellschaft. Die neuen 
      Aktien stehen den Aktionären im 
      Verhältnis 1:1 zu, so dass auf jede 
      bestehende Stückaktie eine neue 
      Stückaktie entfällt. 
   3. Die neuen Aktien nehmen am Gewinn des 
      ganzen Geschäftsjahrs teil, in dem die 
      Erhöhung des Grundkapitals beschlossen 
      worden ist. 
   4. Diesem Beschluss wird die vom 
      Verwaltungsrat festgestellte, von Mazars 
      geprüfte und mit dem uneingeschränkten 
      Bestätigungsvermerk versehene 
      Jahresbilanz der Gesellschaft zum 30. 
      Juni 2019 zugrunde gelegt. 
   5. Die geschäftsführenden Direktoren werden 
      ermächtigt, mit Zustimmung des 
      Verwaltungsrats die weiteren Einzelheiten 
      der Kapitalerhöhung festzulegen. 
   6. § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung (Höhe und 
      Einteilung des Grundkapitals) wird in 
      Anpassung an die vorstehende 
      Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst: 
 
      '§ 5 
      Höhe und Einteilung des Grundkapitals 
 
      1. Das Grundkapital der Gesellschaft 
         beträgt 1.266.000,00 Euro 
         (in Worten: eine Million 
         zweihundertsechsundsechzigtausend 
         Euro). 
      2. Das Grundkapital ist eingeteilt in 
         1.266.000 nennwertlose Stückaktien, 
         die auf den Namen ausgestellt sind.' 
6. *Beschlussfassung über die Schaffung neuen 
   genehmigten Kapitals* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   a) Das bisherige genehmigte Kapital in § 5 
      Abs. 4 der Satzung wird für die Zeit ab 
      Wirksamwerden des in dieser 
      Hauptversammlung am 22. November 2019 neu 
      geschaffenen Genehmigten Kapitals 2019/I 
      aufgehoben, soweit zum Zeitpunkt des 
      Wirksamwerdens dieser Aufhebung noch 
      nicht von ihm Gebrauch gemacht wurde. 
   b) Die geschäftsführenden Direktoren mit 
      Zustimmung des Verwaltungsrates sind 
      ermächtigt, das Grundkapital der 
      Gesellschaft bis zum 21. November 2024 
      einmalig oder mehrmalig um bis zu 
      insgesamt 633.000,00 Euro durch Ausgabe 
      neuer, auf den Namen lautender 
      Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes 
      Kapital 2019/I). Die Kapitalerhöhungen 
      können gegen Bar- oder Sacheinlagen 
      erfolgen. Die geschäftsführenden 
      Direktoren mit Zustimmung des 
      Verwaltungsrates sind ferner ermächtigt 
      über den Ausschluss des Bezugsrechts der 
      Aktionäre zu entscheiden 
 
      - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; 
      - um Aktien als Belegschaftsaktien an 
        Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie 
        Arbeitnehmer von verbundenen 
        Unternehmen der Gesellschaft 
        auszugeben; 
      - bei Kapitalerhöhungen gegen 
        Sacheinlagen zum Zwecke des (auch 
        mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen 
        oder Unternehmensteilen oder 
        Beteiligungen an Unternehmen, wenn die 
        Sacheinlagen gegen die Ausgabe von 
        maximal 20 % des genehmigten Kapitals 
        erworben werden; 
      - wenn die Kapitalerhöhung gegen 
        Bareinlagen 10 % des Grundkapitals 
        nicht überschreitet. 
 
      Die geschäftsführenden Direktoren mit 
      Zustimmung des Verwaltungsrates sind 
      ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der 
      Durchführung von Kapitalerhöhungen aus 
      dem Genehmigten Kapital 2019/I 
      festzulegen. Der Verwaltungsrat ist 
      ermächtigt, § 5 der Satzung nach 
      vollständiger oder teilweiser 
      Durchführung der Erhöhung des 
      Grundkapitals aus genehmigtem Kapital 
      oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist 
      entsprechend anzupassen. 
   c) § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des 
      Grundkapitals) wird in Absatz 4 wie folgt 
      geändert und neu gefasst: 
 
      '4. Die geschäftsführenden Direktoren mit 
      Zustimmung des Verwaltungsrates sind 
      ermächtigt, das Grundkapital der 
      Gesellschaft bis zum 21. November 2024 
      einmalig oder mehrmalig um bis zu 
      insgesamt 633.000,00 Euro durch Ausgabe 
      neuer, auf den Namen lautende Stückaktien 
      zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I). 
      Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- 
      oder Sacheinlagen erfolgen. Die 
      geschäftsführenden Direktoren mit 
      Zustimmung des Verwaltungsrates sind 
      ferner ermächtigt, über den Ausschluss 
      des Bezugsrechts der Aktionäre zu 
      entscheiden. 
 
      - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; 
      - um Aktien als Belegschaftsaktien an 
        Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie 
        Arbeitnehmer von verbundenen 
        Unternehmen der Gesellschaft 
        auszugeben; 
      - bei Kapitalerhöhungen gegen 
        Sacheinlagen zum Zwecke des (auch 
        mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen 
        oder Unternehmensteilen oder 
        Beteiligungen an Unternehmen, wenn die 
        Sacheinlagen gegen die Ausgabe von 
        maximal 20 % des genehmigten Kapitals 
        erworben werden; 
      - wenn die Kapitalerhöhung gegen 
        Bareinlagen 10 % des Grundkapitals 
        nicht überschreitet. 
 
      Die geschäftsführenden Direktoren mit 
      Zustimmung des Verwaltungsrates sind 
      ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der 
      Durchführung von Kapitalerhöhungen aus 
      dem Genehmigten Kapital 2019/I 
      festzulegen. Der Verwaltungsrat ist 
      ermächtigt, § 5 der Satzung nach 
      vollständiger oder teilweiser 
      Durchführung der Erhöhung des 
      Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 
      2019/I oder nach Ablauf der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 15, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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