DGAP-News: Finest Investors SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Finest Investors SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.11.2019 in Raue PartmbB, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-10-15 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Finest Investors SE Berlin Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Finest Investors SE Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Finest Investors SE am Freitag, den 22. November 2019, um 16:00 Uhr, in den Räumen von Raue PartmbB, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019* Die genannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Finest Investors SE, Bertolt-Brecht-Platz 2/7.01, 10117 Berlin, eingesehen werden. Der Verwaltungsrat hat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss im August 2019 festgestellt. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Jahresabschluss der Finest Investors SE zum 30. Juni 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 417.518,09 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer EUR 316.500,00 Dividende von EUR 0,50 auf jede gewinnberechtigte Stückaktie b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 101.018,09 Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien ändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Dividende wird am 31. März 2020 ausgezahlt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das am 30. Juni 2019 beendete Geschäftsjahr* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden geschäftsführenden Direktoren für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das am 30. Juni 2019 beendete Geschäftsjahr* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln* Das Grundkapital der Gesellschaft soll von derzeit EUR 633.000,00 um EUR 633.000,00 auf EUR 1.266.000,00 im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß § 207 ff. AktG erhöht werden. Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird aus Gesellschaftsmitteln von EUR 633.000,00 um EUR 633.000,00 auf EUR 1.266.000,00 erhöht durch Umwandlung von EUR 410.000,00 der in der Bilanz zum 30. Juni 2019 ausgewiesenen Gewinnrücklage sowie durch Umwandlung von EUR 223.000,00 der in der Bilanz zum 30. Juni 2019 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital. 2. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 633.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien an die Aktionäre der Gesellschaft. Die neuen Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis 1:1 zu, so dass auf jede bestehende Stückaktie eine neue Stückaktie entfällt. 3. Die neuen Aktien nehmen am Gewinn des ganzen Geschäftsjahrs teil, in dem die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen worden ist. 4. Diesem Beschluss wird die vom Verwaltungsrat festgestellte, von Mazars geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresbilanz der Gesellschaft zum 30. Juni 2019 zugrunde gelegt. 5. Die geschäftsführenden Direktoren werden ermächtigt, mit Zustimmung des Verwaltungsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen. 6. § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wird in Anpassung an die vorstehende Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst: '§ 5 Höhe und Einteilung des Grundkapitals 1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.266.000,00 Euro (in Worten: eine Million zweihundertsechsundsechzigtausend Euro). 2. Das Grundkapital ist eingeteilt in 1.266.000 nennwertlose Stückaktien, die auf den Namen ausgestellt sind.' 6. *Beschlussfassung über die Schaffung neuen genehmigten Kapitals* Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Das bisherige genehmigte Kapital in § 5 Abs. 4 der Satzung wird für die Zeit ab Wirksamwerden des in dieser Hauptversammlung am 22. November 2019 neu geschaffenen Genehmigten Kapitals 2019/I aufgehoben, soweit zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Aufhebung noch nicht von ihm Gebrauch gemacht wurde. b) Die geschäftsführenden Direktoren mit Zustimmung des Verwaltungsrates sind ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. November 2024 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 633.000,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- oder Sacheinlagen erfolgen. Die geschäftsführenden Direktoren mit Zustimmung des Verwaltungsrates sind ferner ermächtigt über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; - um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft auszugeben; - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, wenn die Sacheinlagen gegen die Ausgabe von maximal 20 % des genehmigten Kapitals erworben werden; - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Die geschäftsführenden Direktoren mit Zustimmung des Verwaltungsrates sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2019/I festzulegen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, § 5 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus genehmigtem Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen. c) § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wird in Absatz 4 wie folgt geändert und neu gefasst: '4. Die geschäftsführenden Direktoren mit Zustimmung des Verwaltungsrates sind ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. November 2024 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 633.000,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- oder Sacheinlagen erfolgen. Die geschäftsführenden Direktoren mit Zustimmung des Verwaltungsrates sind ferner ermächtigt, über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; - um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft auszugeben; - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, wenn die Sacheinlagen gegen die Ausgabe von maximal 20 % des genehmigten Kapitals erworben werden; - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Die geschäftsführenden Direktoren mit Zustimmung des Verwaltungsrates sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2019/I festzulegen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, § 5 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2019/I oder nach Ablauf der
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October 15, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
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