Von Petra Sorge
BERLIN (Dow Jones)--Mitten in der erhitzten Debatte um die Rolle des chinesischen Netzwerkausrüsters Huawei beim Aufbau eines 5G-Netzes hat die Bundesnetzagentur den überarbeiteten Entwurf des Sicherheitskatalogs veröffentlicht. Insbesondere für Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial seien die Anforderungen spezifiziert worden, teilte die Bonner Behörde am Dienstag mit. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber haben an den Aktualisierungen mitgewirkt. Hersteller, Verbände und Betreiber können bis 13. November ihre Stellungnahmen abgeben.
Für Aufsehen hatte am Montag eine Meldung des Handelsblatts gesorgt, wonach Huawei Komponenten für das gesamte deutsche 5G-Netz liefern dürfe. Eine zunächst geplante Klausel, die Huawei den Marktzugang versperren sollte, sei in dem Papier nicht mehr enthalten. Kanzlerin Angela Merkel fürchte ein Zerwürfnis mit China, hieß es in Regierungskreisen. Das Bundespresseamt wollte sich zu dem Bericht nicht äußern.
In dem nun veröffentlichten und überarbeiteten Sicherheitskatalog ist der Name Huawei nicht enthalten. "Auch in dem vorherigen Dokument stand kein Firmenname", sagte Bundesnetzagentur-Sprecher Michael Reifenberg Dow Jones Newswires.
Zum Schutz der Informations- und Kommunikationssysteme gegen Bedrohungen leisteten die aktualisierten Sicherheitsanforderungen "einen wichtigen Beitrag", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Es sei "durch technische Anforderungen an Telekommunikationsnetze" sichergestellt, "dass Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Kommunikation auf einem hohen Niveau gewährleistet werden", bekräftigte auch BSI-Präsident Arne Schönbohm. Beide äußerten sich nicht konkret zu Huawei.
Der Katalog-Entwurf sieht unter anderem vor, dass kritische Komponenten zertifiziert werden und Hersteller wie Lieferanten auch einen Nachweis der Vertrauenswürdigkeit erbringen müssen. Vorgesehen ist zudem ein Sicherheitsmonitoring. In sicherheitsrelevanten Bereichen darf ausschließlich eingewiesenes Fachpersonal eingesetzt werden. Es sei das Ziel, genügend Redundanzen zu schaffen und Monokulturen zu vermeiden, so die Bundesnetzagentur.
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October 15, 2019 09:47 ET (13:47 GMT)
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