Bern (ots) - Der Bundesrat schlägt im Bereich der psychologischen Psychotherapie einen Systemwechsel vor. curafutura begrüsst im Grundsatz die Abkehr vom Delegationsmodell hin zu einem Anordnungsmodell. curafutura verlangt aber Nachbesserungen, um einer unkontrollierten Mengenausweitung entgegenzuwirken und eine gute Behandlungsqualität zu gewährleisten.
Seit 2013 sind die Anforderungen an die Psychologinnen und Psychologen bezüglich Aus- und Weiterbildung sowie Berufsausübung gesetzlich geregelt. Damit erübrigt sich auch das vom Gesetzgeber als Übergangslösung vorgesehene Delegationsmodell, in welchem Psychologinnen und Psychologen lediglich unter Anstellung und Aufsicht eines Psychiaters Psychotherapie durchführen dürfen. Geht es nach dem Bundesrat, dann sollen zu Psychotherapeuten weitergebildete Psychologen künftig ihre Leistungen selbständig im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können. curafutura unterstützt grundsätzlich den für die psychologische Psychotherapie vorgesehenen Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell, verlangt aber diverse Massnahmen, welche die Behandlungsqualität sicherstellen und einer Mengenausweitung entgegenwirken.
Unter folgenden Auflagen stellt sich curafutura hinter diesen Systemwechsel:
- curafutura verlangt eine umfassendere praxisbezogene
Erfahrungsgrundlage, als dies im vorliegenden
Verordnungsvorschlag verlangt wird. curafutura fordert eine
nachgewiesene zweijährige postgraduale Berufserfahrung in einer
psychotherapeutisch-psychiatrischen Einrichtung eines Spitals
oder einer vergleichbaren privaten oder öffentlichen Institution
unter der Leitung einer Fachärztin oder eines Facharztes
für Psychiatrie und Psychotherapie. Der Verordnungsentwurf
verlangt lediglich ein Jahr postgraduale klinische Erfahrung. - Der Verordnungsentwurf fasst den Kreis derer, welche anordnen
dürfen, zu weit. Angeordnet werden darf psychologische
Psychotherapie ausschliesslich durch Fachärzte der
Psychotherapie oder Psychiatrie bzw. Fachärzte mit einem
Fähigkeitsausweis der Schweizerischen Akademie für
Psychosomatische und Psychosoziale Medizin. Eine Ausnahme bilden
Krisen- oder Kurzinterventionen. Hier sollen auch Ärztinnen und
Ärzte der Grundversorgung ohne entsprechenden Fähigkeitsausweis
einmalig eine psychologische Psychotherapie im Umfang von
maximal zehn Sitzungen anordnen dürfen. Diese beschränkte
Ausdehnung auf die erweiterte Grundversorgung birgt aber die
Gefahr einer Mengenausweitung. Deshalb ist es zwingend
notwendig, dass ein begleitendes Monitoring implementiert wird
(mit der Möglichkeit von Korrekturen auch im Anordnungsschema). - curafutura verlangt, dass pro Behandlungsserie maximal 10 und
nicht 15 Sitzungen angeordnet werden dürfen. Nach drei
Serien ist dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers ein
ärztlicher Bericht des verordnenden Arztes vorzulegen. - Zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen
Versorgungssystems muss die vorgesehene Einstiegs-, Verlaufs-
und Erfolgsdiagnostik unverzichtbarer Bestandteil jeder
psychotherapeutischen Behandlung sein. Die Mitglieder von curafutura - CSS | Helsana | Sanitas | KPT Gutenbergstrasse 14, CH-3011 Bern, +41 31 310 01 80, info@curafutura.ch, www.curafutura.ch
Die detaillierte Stellungnahme: http://ots.ch/vOE48u
Kontakt:
Pius Zängerle, Direktor
Telefon: 031 310 01 84; Mobile: 079 653 12 60;
pius.zaengerle@curafutura.ch
Ralph Kreuzer, Kommunikation
Telefon: 031 310 01 85; Mobile: 079 635 12 09;
ralph.kreuzer@curafutura.ch
Original-Content von: Curafutura, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100061838/100833969
Seit 2013 sind die Anforderungen an die Psychologinnen und Psychologen bezüglich Aus- und Weiterbildung sowie Berufsausübung gesetzlich geregelt. Damit erübrigt sich auch das vom Gesetzgeber als Übergangslösung vorgesehene Delegationsmodell, in welchem Psychologinnen und Psychologen lediglich unter Anstellung und Aufsicht eines Psychiaters Psychotherapie durchführen dürfen. Geht es nach dem Bundesrat, dann sollen zu Psychotherapeuten weitergebildete Psychologen künftig ihre Leistungen selbständig im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können. curafutura unterstützt grundsätzlich den für die psychologische Psychotherapie vorgesehenen Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell, verlangt aber diverse Massnahmen, welche die Behandlungsqualität sicherstellen und einer Mengenausweitung entgegenwirken.
Unter folgenden Auflagen stellt sich curafutura hinter diesen Systemwechsel:
- curafutura verlangt eine umfassendere praxisbezogene
Erfahrungsgrundlage, als dies im vorliegenden
Verordnungsvorschlag verlangt wird. curafutura fordert eine
nachgewiesene zweijährige postgraduale Berufserfahrung in einer
psychotherapeutisch-psychiatrischen Einrichtung eines Spitals
oder einer vergleichbaren privaten oder öffentlichen Institution
unter der Leitung einer Fachärztin oder eines Facharztes
für Psychiatrie und Psychotherapie. Der Verordnungsentwurf
verlangt lediglich ein Jahr postgraduale klinische Erfahrung. - Der Verordnungsentwurf fasst den Kreis derer, welche anordnen
dürfen, zu weit. Angeordnet werden darf psychologische
Psychotherapie ausschliesslich durch Fachärzte der
Psychotherapie oder Psychiatrie bzw. Fachärzte mit einem
Fähigkeitsausweis der Schweizerischen Akademie für
Psychosomatische und Psychosoziale Medizin. Eine Ausnahme bilden
Krisen- oder Kurzinterventionen. Hier sollen auch Ärztinnen und
Ärzte der Grundversorgung ohne entsprechenden Fähigkeitsausweis
einmalig eine psychologische Psychotherapie im Umfang von
maximal zehn Sitzungen anordnen dürfen. Diese beschränkte
Ausdehnung auf die erweiterte Grundversorgung birgt aber die
Gefahr einer Mengenausweitung. Deshalb ist es zwingend
notwendig, dass ein begleitendes Monitoring implementiert wird
(mit der Möglichkeit von Korrekturen auch im Anordnungsschema). - curafutura verlangt, dass pro Behandlungsserie maximal 10 und
nicht 15 Sitzungen angeordnet werden dürfen. Nach drei
Serien ist dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers ein
ärztlicher Bericht des verordnenden Arztes vorzulegen. - Zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen
Versorgungssystems muss die vorgesehene Einstiegs-, Verlaufs-
und Erfolgsdiagnostik unverzichtbarer Bestandteil jeder
psychotherapeutischen Behandlung sein. Die Mitglieder von curafutura - CSS | Helsana | Sanitas | KPT Gutenbergstrasse 14, CH-3011 Bern, +41 31 310 01 80, info@curafutura.ch, www.curafutura.ch
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Telefon: 031 310 01 84; Mobile: 079 653 12 60;
pius.zaengerle@curafutura.ch
Ralph Kreuzer, Kommunikation
Telefon: 031 310 01 85; Mobile: 079 635 12 09;
ralph.kreuzer@curafutura.ch
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