Linz (www.anleihencheck.de) - Im September 2017 hat der EZB-Rat entschieden, einen unbesicherten Tagesgeldsatz bereitzustellen, so Oberbank in ihrem aktuellen Tageskommentar zu den internationalen Finanzmärkten.Er basiere auf Transaktionen des unbesicherten Geldmarktes, weil es bei besicherten Transaktionen zu Verzerrungen wegen der zugrunde liegenden Sicherheit kommen könne. Im Gegensatz zum bisherigen Referenzsatz EONIA würden nicht nur Interbankengeschäfte berücksichtigt, sondern auch Geschäfte mit finanziellen Gegenparteien wie Geldmarktfonds, Versicherungsgesellschaften und andere finanzielle Kapitalgesellschaften. Seit 2. Oktober werde die Euro Short-Term Rate (ESTR) als volumensgewichteter Mittelwert berechnet und zur Verfügung gestellt. (16.10.2019/alc/a/a) ...Den vollständigen Artikel lesen ...