Die Kabinengewerkschaft Ufo geht nach
Ansicht eines Arbeitsrechtsexperten kein hohes Haftungsrisiko ein,
wenn sie am Sonntag wie geplant einen Warnstreik bei der Lufthansa
Der Jurist schätzt die Wahrscheinlichkeit gering ein, dass der Warnstreik im Nachhinein als illegal eingestuft wird. Die Gerichte müssten prüfen, ob tatsächlich keine Friedenspflicht mehr herrschte, ein tariflich regelbares Ziel verfolgt wurde und letztlich der Streik verhältnismäßig war. Zumindest die ersten beiden Punkte treffen nach Aldenhoffs Einschätzung zu. Zudem hat das Arbeitsgericht Frankfurt in erster Instanz die Kündigung des Tarifvertrags durch die Ufo als wirksam anerkannt.
Auch am Donnerstag lag zunächst kein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den am Montag angekündigten Arbeitskampf vor, wie die Lufthansa bestätigte. Dahinter könnten nach Einschätzung Aldenhoffs taktische Erwägungen stehen, wenn man sich sicher sei, den Streik ins Leere laufen zu lassen. Lufthansa könne auch im Nachgang rechtliche Schritte gegen die Ufo einleiten.
Der Warnstreik ist am Sonntag zwischen 06.00 und 11.00 Uhr für sämtliche Lufthansa-Abflüge an den Drehkreuzen München und Frankfurt angekündigt. Laut Lufthansa sind in dieser Zeitspanne rund 160 Starts geplant./ceb/DP/mis
ISIN DE0008232125
AXC0133 2019-10-17/11:11