Der Bundestag will am Freitag (ab 09.00 Uhr) die Reform der Grundsteuer verabschieden. Dafür ist eine Grundgesetzänderung nötig. Diese wurde möglich, nachdem die Koalitionsfraktionen auf Forderungen der FDP eingegangen sind und nun auch die Grünen zustimmen wollen. Damit ist die für eine Grundgesetzänderung nötige Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Abstimmung wohl sicher.
Außerdem wird abschließend ein Gesetzentwurf der Regierung beraten, der auf eine Erhöhung des Wohngelds abzielt. Erstmals beraten werden soll eine Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen gegen Masern.
Die Grundsteuer muss bis Jahresende reformiert sein, weil das Bundesverfassungsgericht veraltete Bewertungsgrundlagen moniert hatte. Gezahlt wird sie von allen Hausbesitzern - und auch von den Mietern, denn sie kann über die Nebenkosten umgelegt werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer mit einem Aufkommen von mehr als 14 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen. Wenn die Reform bis Ende Dezember nicht gelingt, würde dieses Geld wegfallen.
Ob Hausbesitzer und Mieter künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen müssen, wird durch die Reform nicht entschieden. Denn das letzte Wort haben dazu die Kommunen, die individuelle Hebesätze festlegen. Der Reform muss auch noch der Bundesrat zustimmen./rm/hoe/tam/bw/DP/stw
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