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Bundesregierung legt Entwurf für CO2-Preis vor

Von Petra Sorge

BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung hat den im Klimaschutzprogramm beschlossenen CO2-Preis für fossile Heiz- und Kraftstoffe auf den Weg gebracht. Das Bundesumweltministerium hat dazu einen Gesetzesentwurf vorgelegt, in dem ein nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Verkehr und Wärme eingeführt werden soll. Er befinde sich in der Verbände- und Länderanhörung, sagte Ministeriumssprecher Andreas Kübler zu Dow Jones Newswires. Der Referentenentwurf soll am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.

Das Gesetz sieht ab 2021 einen CO2-Preis von 10 Euro auf Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel vor. Bis 2025 soll der Preis schrittweise auf 35 Euro ansteigen. Danach wird er in einen Preiskorridor mit einem Höchstpreis von 60 Euro überführt.

Dem Entwurf zufolge sollen die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Umlauf bringen, diese Zertifikate erwerben, beispielsweise Mineralölfirmen oder Erdgaslieferanten. Beobachter rechnen damit, dass die Zertifikatekäufer den CO2-Preis etwa über die Tankstellen an die Verbraucher weitergeben. Aufgebaut werden soll die neue deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt in Dessau.

Drohende Sanktionen für Unternehmen 

Die Bundesregierung erwartet, dass durch den Emissionshandel jährliche Zusatzkosten von 31 Millionen Euro für Bürokratie und die Teilnahme am Emissionshandel auf die Wirtschaft zukommen. Der Entwurf sieht auch Sanktionen vor. Für jede Tonne CO2, die nicht durch ein Zertifikat gedeckt ist, soll das Dreifache des jeweiligen Festpreises anfallen.

Unternehmen, die durch die Regelung eine "unzumutbare Härte" erleiden, können auf Antrag eine finanzielle Kompensation erhalten. Maßgeblich dafür ist die Höhe der zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des CO2-Preises entstehen. Bei diesem Wert hat sich die Bundesregierung allerdings noch nicht festgelegt. Die genauen Inhalte würden im Rahmen der weiteren Ressortabstimmung und im Parlament ausgefüllt, erklärte Kübler dazu auf Nachfrage.

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken 

Das Bundesumweltministerium wies auch mögliche juristische Bedenken zurück, wonach ein CO2-Preis möglicherweise verfassungswidrig sein könne. Der Entwurf sei europarechts- und verfassungskonform, da es sich bei dem Preis um eine Abgabe und keine Steuer handle.

Mit dem Entwurf will Deutschland das langfristige Ziel erreichen, bis 2050 treibhausgasneutral zu werden. Bis 2030 sollen die Emissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden.

Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com

DJG/pso/apo

(END) Dow Jones Newswires

October 21, 2019 08:53 ET (12:53 GMT)

Copyright (c) 2019 Dow Jones & Company, Inc.

© 2019 Dow Jones News
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