BERLIN (Dow Jones)--Bei der Einführung eines CO2-Preises auf Sprit und Heizöl will die Bundesregierung besonders belasteten Unternehmen entgegenkommen und hat die Regeln dafür konkretisiert. Entsteht durch die Einführung des nationalen Emissionshandels "eine unzumutbare Härte", können betroffene Firmen eine finanzielle Kompensation beantragen, heißt es in dem überarbeiteten Gesetzentwurf in der Fassung vom Dienstag, in den die Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires Einblick hatte. Eine unbillige Härte liegt demnach vor, sofern die gesamten Brennstoffkosten eines Unternehmens mehr als 30 Prozent der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten ausmachen.
Auch müsse der Anteil an Zusatzkosten, der der nationale Emissionshandel an der Bruttowertschöpfung verursacht, mehr als 30 Prozent betragen. Dem Entwurf zufolge müssen sich betroffene Unternehmen mit ihrem Anliegen ans Umweltbundesamt in Dessau wenden, das den deutschen Emissionshandel aufbauen soll. Antragsberechtigt sind auch Dritte, die mit ihrem Kapital handels- oder gesellschaftsrechtlich für die Risiken des belasteten Unternehmens einstehen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Höhe, die nötig ist, um die unbillige Härte zu vermeiden.
Das Gesetz sieht ab 2021 einen CO2-Preis von 10 Euro bei Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel vor. Bis 2025 soll der Preis schrittweise auf 35 Euro je Tonne ansteigen. Danach wird er auf diesem Niveau dem freien Markt überlassen und bei 60 Euro gedeckelt. 4.045 Unternehmen sollen sich an dem Emissionshandel beteiligen, darunter etwa Mineralölfirmen und Erdgaslieferanten. Der Entwurf soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.
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October 22, 2019 07:58 ET (11:58 GMT)
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