DGAP-News: STINAG Stuttgart Invest AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.12.2019 in Mozart-Saal des Kultur- & Kongresszentrums Liederhalle, Berliner Platz 1 - 3, 70174 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-10-22 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. STINAG Stuttgart Invest AG Stuttgart Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 04. Dezember 2019, um 10.00 Uhr Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 04. Dezember 2019, um 10.00 Uhr, in den Mozart-Saal des Kultur- & Kongresszentrums Liederhalle, Berliner Platz 1 - 3 in 70174 Stuttgart, ein. *Beschlussfassung über die Änderung von § 5 und § 6 der Satzung der Gesellschaft* Gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens zwei Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Gemäß § 6 der Satzung wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Das Vorstandsmitglied Peter May hat sein Amt als Vorstandsmitglied zum 01.10.2019 niedergelegt. Ab dem 01.10.2019 besteht der Vorstand der Gesellschaft faktisch aus nur einer Person. Die satzungsmäßige Zahl der Vorstandsmitglieder soll reduziert und die Vertretungsregelung dergestalt geändert werden, dass der Vorstand der Gesellschaft künftig aus mindestens einer Person besteht und berechtigt ist, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 5 und § 6 der Satzung zu ändern und wie folgt zu fassen: _'§ 5_ _Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus mindestens einer Person. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat bestimmt.'_ _'§ 6_ Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, von diesem allein vertreten. Sind mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit, wobei § 112 AktG unberührt bleibt.' Die vollständige Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung kann bei der STINAG Stuttgart Invest AG, Vorstandssekretariat, Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart, kostenfrei angefordert werden und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. Ebenfalls sind die vollständigen Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter der Adresse www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes* (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 27. November 2019, 24.00 Uhr, in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der folgenden für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes durch die Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das Depot führende Institut nachgewiesen haben: STINAG Stuttgart Invest AG c/o Landesbank Baden-Württemberg, 4035 H Hauptversammlungen, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, Telefax: +49 (0) 711 127 79264 E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de mit allen Filialen der Baden-Württembergische Bank (2) Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes hat durch eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Depot führenden Institutes über den Anteilsbesitz zu erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 13. November 2019 (d. h. 00.00 Uhr) zu beziehen. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am 27. November 2019, 24.00 Uhr, zugehen. Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechtes richten sich ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem Aktienbesitz zum 13. November 2019, 00.00 Uhr (Nachweisstichtag). Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Auch bei vollständiger oder teilweiser Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechtes ausschließlich der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgebend; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechtes. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Diese Eintrittskarten enthalten auch ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht zur Stimmrechtsabgabe bei der Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicher zu stellen, bitten wir die Aktionäre frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten; ferner ist auch in diesen Fällen der Nachweis des Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers erforderlich. Sofern nicht Kreditinstitute oder diesen nach § 135 Abs. 8 bzw. Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichstehende Aktionärsvereinigungen, Personen, Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen bevollmächtigt werden, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr eventueller Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es ist in der Eintrittskarte enthalten, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Dieses Vollmachtsformular steht ebenfalls unter www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Die Bevollmächtigung kann auch auf beliebige andere formgerechte Art und Weise erfolgen. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung oder der Bevollmächtigung selbst per Post oder Telefax an STINAG Stuttgart Invest AG, Postfach 10 43 51, 70038 Stuttgart, Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart, Telefax-Nummer: 0711 93313 7669, oder durch die Übersendung des Nachweises der Bevollmächtigung oder der Bevollmächtigung selbst an die folgende E-Mail-Adresse: info@stinag-ag.de Entsprechendes gilt für den Nachweis eines etwaigen Widerrufs der Bevollmächtigung. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und diesen nach § 135 Abs. 8 bzw. Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichstehenden Aktionärsvereinigungen, Personen, Finanzdienstleistungsinstituten und Unternehmen gelten die gesetzlichen Bestimmungen,
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