Der Mietendeckel in Berlin
Seit vergangenem Montag ist es offiziell: Der Berliner Senat hat sich auf einen Mietendeckel geeinigt und das entsprechende Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und Anfang 2020 in Kraft treten. Doch was bedeutet der sogenannte Mietendeckel eigentlich und welche Implikationen wird er mit sich bringen?
Grundsätzlich sollen die Mieten in der Hauptstadt Deutschlands, Berlin, für fünf Jahre eingefroren werden. Das bedeutet, dass die Vermieter selbst bei einer Neuvermietung nur die Nettokaltmiete des Vormieters ansetzen dürfen. Mieterhöhungen können innerhalb des Planungszeitraumes lediglich um 1,3 Prozent jährlich als Inflationsausgleich vorgenommen werden. Eine Absenkung der Miete können Mieter in Berlin jedoch nur dann fordern, wenn ihre Monatsmiete die Richtwerte mindestens 20 Prozent überschreitet und somit als Wuchermiete klassifiziert wird.
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