Haben ältere Arbeitnehmer in der passiven Altersteilzeit Anspruch auf vollen Urlaub? Ein Mann glaubt ja, das Bundesarbeitsgericht ist anderer Ansicht.
Ende 2014 wechselte ein älterer Arbeitnehmer in Abstimmung mit seinem Arbeitgeber in ein Altersteilzeitverhältnis. Man einigte sich auf ein Blockmodell, nach dem der Mitarbeiter bis März 2016 noch in vollem Umfang arbeiten, anschließend bis Ende Juli 2017 in eine Freistellungsphase übergehen sollte. Entsprechend seiner geleisteten Arbeitszeit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Ende 2014 wechselte ein älterer Arbeitnehmer in Abstimmung mit seinem Arbeitgeber in ein Altersteilzeitverhältnis. Man einigte sich auf ein Blockmodell, nach dem der Mitarbeiter bis März 2016 noch in vollem Umfang arbeiten, anschließend bis Ende Juli 2017 in eine Freistellungsphase übergehen sollte. Entsprechend seiner geleisteten Arbeitszeit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2019 finanzen.net (Archiv)