
Nach der Insolvenz des Berliner Stromanbieters Flexstrom vor rund sechseinhalb Jahren muss sich der damalige Vorstandsvorsitzende ab Freitag (9.30 Uhr) wegen Untreue im besonders schweren Fall vor dem Landgericht verantworten. Der 55-Jährige soll im Dezember 2012 unberechtigt die Auszahlung von Tantiemen an sich selbst, zwei weitere Vorstandsmitglieder sowie den Vorstand einer assoziierten Aktiengesellschaft in Höhe von insgesamt 885 000 Euro veranlasst haben. Laut Anklage hätten die vertraglich festgelegten Voraussetzungen für diese zusätzliche Vergütung nicht vorgelegen.
Flexstrom hatte Kunden mit Stromtarifen gelockt, die die Kosten häufig erst im zweiten oder dritten Jahr nach Vertragsabschluss deckten. Ein Großteil der Kunden kündigte und wechselte den Anbieter aber schon nach einem Jahr. Im April 2013 hatte die Flexstrom AG Insolvenz angemeldet. Von der Pleite seien rund 835 000 frühere Kunden betroffen, hieß es. Gemessen daran gilt es als das bis dahin größte Insolvenzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik./fab/DP/zb
AXC0035 2019-10-25/05:52