Nach der Insolvenz des Berliner Stromanbieters Flexstrom vor rund sechseinhalb Jahren hat vor dem Landgericht der Hauptstadt ein Untreue-Prozess gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Aktiengesellschaft begonnen. Der 55-Jährige soll im Dezember 2012 unberechtigt die Auszahlung von Tantiemen an sich selbst, zwei weitere Vorstandsmitglieder sowie den Vorstand einer assoziierten Aktiengesellschaft in Höhe von insgesamt rund 885 000 Euro veranlasst haben. Die Verhandlung wurde am Freitag noch vor Verlesung der Anklage auf den 8. November vertagt. Die Richter gaben damit einem Antrag der Verteidiger auf Überprüfung der Gerichtsbesetzung statt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Flexstrom-Chef Untreue im besonders schweren Fall vor. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass die vertraglich festgelegten Voraussetzungen für die Auszahlung dieser zusätzlichen Vergütung nicht vorgelegen hätten.
Flexstrom hatte Kunden mit Stromtarifen gelockt, die die Kosten häufig erst im zweiten oder dritten Jahr nach Vertragsabschluss deckten. Ein Großteil der Kunden kündigte und wechselte den Anbieter aber schon nach einem Jahr. Im April 2013 hatte die Flexstrom-Gruppe Insolvenz angemeldet. Von der Pleite seien rund 835 000 frühere Kunden betroffen, hieß es damals. Gemessen daran gilt es als das bis dahin größte Insolvenzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik./fab/DP/zb
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