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DGAP-HV: picturemaxx AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.12.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: picturemaxx AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
picturemaxx AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
13.12.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-10-25 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
picturemaxx AG München Amtsgericht München, HRB 138366 
Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung 
am 13. Dezember 2019 Wir laden hiermit unsere Aktionäre 
ein zu der außerordentlichen Hauptversammlung der 
picturemaxx AG am Freitag, 13. Dezember 2019, 09:00 
Uhr, 
im Tagungsbereich der Gesellschaft, 
Stefan-George-Ring 2 
81929 München. 
Tagesordnung: 
TOP 1 *Neuwahl des Aufsichtsrats* 
 
      Die Amtszeit des amtierenden 
      Aufsichtsratsmitglieds Bernd Michael 
      Czichon endet aufgrund einvernehmlicher 
      Amtsniederlegung mit Beendigung der 
      nächsten Hauptversammlung. 
 
      Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung in 
      Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 
      1 Aktiengesetz setzt sich der Aufsichtsrat 
      der picturemaxx AG aus drei von der 
      Hauptversammlung zu wählenden 
      Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. 
      Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der 
      Gesellschaft erfolgt die Wahl der 
      Aufsichtsratsmitglieder längstens für die 
      Zeit bis zur Beendigung derjenigen 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn 
      der Amtszeit beschließt; hierbei wird 
      das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, nicht mitgerechnet. Wird ein 
      Aufsichtsratsmitglied anstelle eines 
      ausscheidenden Mitglieds gewählt, so 
      besteht sein Amt für den Rest der 
      Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds. 
 
      Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder 
      erfolgt in der Hauptversammlung mit einer 
      Mehrheit, die mindestens ¾ des bei der 
      Wahl vertretenen Grundkapitals umfasst. 
      Die Wiederwahl in den Aufsichtsrat ist 
      zulässig. 
 
      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
      nicht gebunden. 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt der 
      Hauptversammlung vor, folgende Person 
      anstelle des ausscheidenden Mitglieds zum 
      weiteren Mitglied des Aufsichtsrats zu 
      wählen: 
 
      Herr Thomas Kießl, selbstständiger 
      Vermögensverwalter und -Berater, München 
 
      Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur 
      Beendigung derjenigen Hauptversammlung, 
      die über die Entlastung für das dritte 
      Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit 
      beschließt; hierbei wird das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, nicht mitgerechnet. 
 
Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift der 
Unterlagen erteilt. Auch in der außerordentlichen 
Hauptversammlung werden die Unterlagen zur 
Einsichtnahme ausliegen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
München, den 21. Oktober 2019 
 
*picturemaxx AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-10-25 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: picturemaxx AG 
             Stefan-George-Ring 2 
             81929 München 
             Deutschland 
E-Mail:      info@picturemaxx.com 
Internet:    https://www.picturemaxx.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
897529 2019-10-25 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

October 25, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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