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DGAP-HV: KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.12.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: KROMI Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
10.12.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-10-25 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
KROMI Logistik AG Hamburg ISIN DE000A0KFUJ5 Sehr geehrte 
Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, hiermit laden wir 
Sie zu der am Dienstag, den 10. Dezember 2019, um 11.00 
Uhr 
(Einlass ab 10.00 Uhr) 
im Empire Riverside Hotel 
Saal Ballroom 
Bernhard-Nocht-Straße 97 
20359 Hamburg stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. Tagesordnung 
und Vorschläge zur Beschlussfassung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019. Vorlage des Lageberichts 
   der KROMI Logistik AG sowie des 
   Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
   2018/2019. Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats 
   sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben 
   nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss 
   gefasst. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher 
   keine Beschlussfassung hierüber vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018/2019 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019/2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den 
   Konzern für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG setzt sich 
   nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG nur aus 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen 
   und besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus 
   vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu 
   wählen sind. 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. 
   Dezember 2016 wurden Herr Ulrich Bellgardt, Herr 
   Jens Große-Allermann sowie Herr Stephan 
   Kleinmann jeweils für den Zeitraum bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das am 30. Juni 2019 endende Geschäftsjahr 
   beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   der KROMI Logistik AG gewählt. 
 
   Die demgemäß mit Ablauf der am 10. Dezember 
   2019 stattfindenden Hauptversammlung vakant 
   werdenden drei Aufsichtsratspositionen sind durch 
   Wahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern durch die 
   Hauptversammlung zu besetzen. Es ist beabsichtigt, 
   die Wahlen im Wege der Einzelabstimmung 
   durchzuführen. 
 
   Unter Berücksichtigung der Ziele und des 
   Kompetenzprofils, welche sich der Aufsichtsrat für 
   seine Zusammensetzung gegeben hat, schlägt der 
   Aufsichtsrat daher vor, zu beschließen: 
 
   a) Herr *Ulrich Bellgardt*, wohnhaft in 
      CH-4535 Hubersdorf, Schweiz, 
 
       wird ab Beendigung dieser 
       Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
       Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für die Zeit bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, 
       die über die Entlastung für das am 30. 
       Juni 2024 endende Geschäftsjahr 
       beschließt, in den Aufsichtsrat 
       gewählt. 
 
      Herr Ulrich Bellgardt ist Mitglied 
      folgender gesetzlich zu bildender 
      Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
      ausländischer Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * WashTec AG, Augsburg (Vorsitzender des 
        Aufsichtsrats) 
 
      Es ist vorgesehen, dass Herr Ulrich 
      Bellgardt vom Aufsichtsrat nach 
      Maßgabe der Geschäftsordnung für den 
      Aufsichtsrat zum Aufsichtsratsvorsitzenden 
      gewählt wird. 
 
      Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
      bestehen zwischen der KROMI Logistik AG 
      oder deren Konzernunternehmen, den Organen 
      der KROMI Logistik AG sowie einem 
      wesentlich an der KROMI Logistik AG 
      beteiligten Aktionär auf der einen und 
      Herrn Ulrich Bellgardt auf der anderen 
      Seite keine persönlichen oder 
      geschäftlichen Beziehungen im Sinne von 
      Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis Abs. 8 DCGK. 
 
      Der Aufsichtsrat hat sich gemäß 
      Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK vergewissert, 
      dass Herr Ulrich Bellgardt den zu 
      erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
      Herr Ulrich Bellgardt verfügt über 
      Sachverstand im Sinne des § 100 Abs. 5 
      AktG. 
   b) Herr *Jens Große-Allermann*, wohnhaft 
      in Köln, Deutschland, 
 
       wird ab Beendigung dieser 
       Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
       Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für die Zeit bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, 
       die über die Entlastung für das am 30. 
       Juni 2024 endende Geschäftsjahr 
       beschließt, in den Aufsichtsrat 
       gewählt. 
 
      Ferner ist Herr Jens Große-Allermann 
      Mitglied folgender gesetzlich zu bildender 
      Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
      ausländischer Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * GESCO AG, Wuppertal 
      * WashTec AG, Augsburg 
 
      Der Aufsichtsrat hat sich gemäß 
      Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK vergewissert, 
      dass Herr Jens Große-Allermann den zu 
      erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
      Herr Jens Große-Allermann verfügt 
      über Sachverstand im Sinne des § 100 Abs. 
      5 AktG. 
   c) Herr *Stephan Kleinmann*, wohnhaft in 
      Berlin, Deutschland, 
 
       wird ab Beendigung dieser 
       Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
       Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für die Zeit bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, 
       die über die Entlastung für das am 30. 
       Juni 2024 endende Geschäftsjahr 
       beschließt, in den Aufsichtsrat 
       gewählt. 
 
      Herr Stephan Kleinmann ist nicht Mitglied 
      gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder 
      vergleichbarer in- und ausländischer 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
 
      Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
      bestehen zwischen der KROMI Logistik AG 
      oder deren Konzernunternehmen, den Organen 
      der KROMI Logistik AG sowie einem 
      wesentlich an der KROMI Logistik AG 
      beteiligten Aktionär auf der einen und 
      Herrn Stephan Kleinmann auf der anderen 
      Seite keine persönlichen oder 
      geschäftlichen Beziehungen im Sinne von 
      Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis Abs. 8 DCGK. 
 
      Der Aufsichtsrat hat sich gemäß 
      Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK vergewissert, 
      dass Herr Stephan Kleinmann den zu 
      erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
      Herr Stephan Kleinmann verfügt über 
      Sachverstand im Sinne des § 100 Abs. 5 
      AktG. 
 
   Auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   www.kromi.de 
 
   ist unter den weiterführenden Links 'Unternehmen' 
   - 'Management' und dort unter der Überschrift 
   'Aufsichtsrat' unter dem jeweiligen Namen der zu 
   Buchstaben a) bis c) vorgeschlagenen Kandidaten - 
   die dem Aufsichtsrat der Gesellschaft jeweils 
   bereits angehören - ein kurzer Überblick zum 
   Werdegang des jeweiligen Kandidaten zugänglich 
   gemacht. 
 
   Der Aufsichtsrat hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG 
   für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine 
   Zielgröße von Null festgesetzt. Die 
   Wahlvorschläge stehen in Übereinstimmung mit 
   dieser für den Frauenanteil festgelegten 
   Zielgröße. Im Fall der Wahl der drei 
   vorgeschlagenen Kandidaten gehört dem Aufsichtsrat 
   keine Frau an, was einer Quote von Null 
   entspricht. 
6. *Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals und 
   Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019, 
   Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der 
   Aktionäre und Satzungsänderung* 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. 
   Dezember 2014 wurde der Vorstand mit § 5 Ziffer 6 
   der Satzung für die Dauer von fünf Jahren vom Tag 
   der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses im 
   Handelsregister an ermächtigt, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats das Grundkapital der KROMI Logistik 
   AG durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, 
   auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- 
   und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 
   2.062.000,00 zu erhöhen. Mit Blick auf den in 
   Kürze bevorstehenden Ablauf der zeitlichen 
   Befristung dieser Ermächtigung und um die 
   Gesellschaft auch künftig in die Lage zu 
   versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung 
   entsprechend sich ergebender Möglichkeiten bzw. 
   Notwendigkeiten flexibel anpassen zu können, wird 
   vorgeschlagen, das gegenwärtig bestehende 

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