DGAP-News: KROMI Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
10.12.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-10-25 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
KROMI Logistik AG Hamburg ISIN DE000A0KFUJ5 Sehr geehrte
Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, hiermit laden wir
Sie zu der am Dienstag, den 10. Dezember 2019, um 11.00
Uhr
(Einlass ab 10.00 Uhr)
im Empire Riverside Hotel
Saal Ballroom
Bernhard-Nocht-Straße 97
20359 Hamburg stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein. Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2018/2019. Vorlage des Lageberichts
der KROMI Logistik AG sowie des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr
2018/2019. Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats
sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB für das
Geschäftsjahr 2018/2019
Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss
gefasst. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss
und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher
keine Beschlussfassung hierüber vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018/2019 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019/2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den
Konzern für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG setzt sich
nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG nur aus
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen
und besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus
vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu
wählen sind.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8.
Dezember 2016 wurden Herr Ulrich Bellgardt, Herr
Jens Große-Allermann sowie Herr Stephan
Kleinmann jeweils für den Zeitraum bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das am 30. Juni 2019 endende Geschäftsjahr
beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats
der KROMI Logistik AG gewählt.
Die demgemäß mit Ablauf der am 10. Dezember
2019 stattfindenden Hauptversammlung vakant
werdenden drei Aufsichtsratspositionen sind durch
Wahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern durch die
Hauptversammlung zu besetzen. Es ist beabsichtigt,
die Wahlen im Wege der Einzelabstimmung
durchzuführen.
Unter Berücksichtigung der Ziele und des
Kompetenzprofils, welche sich der Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung gegeben hat, schlägt der
Aufsichtsrat daher vor, zu beschließen:
a) Herr *Ulrich Bellgardt*, wohnhaft in
CH-4535 Hubersdorf, Schweiz,
wird ab Beendigung dieser
Hauptversammlung für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das am 30.
Juni 2024 endende Geschäftsjahr
beschließt, in den Aufsichtsrat
gewählt.
Herr Ulrich Bellgardt ist Mitglied
folgender gesetzlich zu bildender
Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und
ausländischer Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* WashTec AG, Augsburg (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
Es ist vorgesehen, dass Herr Ulrich
Bellgardt vom Aufsichtsrat nach
Maßgabe der Geschäftsordnung für den
Aufsichtsrat zum Aufsichtsratsvorsitzenden
gewählt wird.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats
bestehen zwischen der KROMI Logistik AG
oder deren Konzernunternehmen, den Organen
der KROMI Logistik AG sowie einem
wesentlich an der KROMI Logistik AG
beteiligten Aktionär auf der einen und
Herrn Ulrich Bellgardt auf der anderen
Seite keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen im Sinne von
Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis Abs. 8 DCGK.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß
Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK vergewissert,
dass Herr Ulrich Bellgardt den zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Herr Ulrich Bellgardt verfügt über
Sachverstand im Sinne des § 100 Abs. 5
AktG.
b) Herr *Jens Große-Allermann*, wohnhaft
in Köln, Deutschland,
wird ab Beendigung dieser
Hauptversammlung für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das am 30.
Juni 2024 endende Geschäftsjahr
beschließt, in den Aufsichtsrat
gewählt.
Ferner ist Herr Jens Große-Allermann
Mitglied folgender gesetzlich zu bildender
Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und
ausländischer Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* GESCO AG, Wuppertal
* WashTec AG, Augsburg
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß
Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK vergewissert,
dass Herr Jens Große-Allermann den zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Herr Jens Große-Allermann verfügt
über Sachverstand im Sinne des § 100 Abs.
5 AktG.
c) Herr *Stephan Kleinmann*, wohnhaft in
Berlin, Deutschland,
wird ab Beendigung dieser
Hauptversammlung für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das am 30.
Juni 2024 endende Geschäftsjahr
beschließt, in den Aufsichtsrat
gewählt.
Herr Stephan Kleinmann ist nicht Mitglied
gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder
vergleichbarer in- und ausländischer
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats
bestehen zwischen der KROMI Logistik AG
oder deren Konzernunternehmen, den Organen
der KROMI Logistik AG sowie einem
wesentlich an der KROMI Logistik AG
beteiligten Aktionär auf der einen und
Herrn Stephan Kleinmann auf der anderen
Seite keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen im Sinne von
Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis Abs. 8 DCGK.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß
Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK vergewissert,
dass Herr Stephan Kleinmann den zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Herr Stephan Kleinmann verfügt über
Sachverstand im Sinne des § 100 Abs. 5
AktG.
Auf der Internetseite der Gesellschaft
www.kromi.de
ist unter den weiterführenden Links 'Unternehmen'
- 'Management' und dort unter der Überschrift
'Aufsichtsrat' unter dem jeweiligen Namen der zu
Buchstaben a) bis c) vorgeschlagenen Kandidaten -
die dem Aufsichtsrat der Gesellschaft jeweils
bereits angehören - ein kurzer Überblick zum
Werdegang des jeweiligen Kandidaten zugänglich
gemacht.
Der Aufsichtsrat hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG
für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine
Zielgröße von Null festgesetzt. Die
Wahlvorschläge stehen in Übereinstimmung mit
dieser für den Frauenanteil festgelegten
Zielgröße. Im Fall der Wahl der drei
vorgeschlagenen Kandidaten gehört dem Aufsichtsrat
keine Frau an, was einer Quote von Null
entspricht.
6. *Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals und
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019,
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre und Satzungsänderung*
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.
Dezember 2014 wurde der Vorstand mit § 5 Ziffer 6
der Satzung für die Dauer von fünf Jahren vom Tag
der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses im
Handelsregister an ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital der KROMI Logistik
AG durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer,
auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR
2.062.000,00 zu erhöhen. Mit Blick auf den in
Kürze bevorstehenden Ablauf der zeitlichen
Befristung dieser Ermächtigung und um die
Gesellschaft auch künftig in die Lage zu
versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung
entsprechend sich ergebender Möglichkeiten bzw.
Notwendigkeiten flexibel anpassen zu können, wird
vorgeschlagen, das gegenwärtig bestehende
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
October 25, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2019 Dow Jones News
