Jeder Gewerbetreibende, der Inhaber einer Erlaubnis nach § 34f GewO ist, hat für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer einen Prüfbericht erstellen zu lassen und diesen bis spätestens 31.12. des darauffolgenden Jahres im Original an die zuständige Erlaubnisbehörde zu übermitteln. Da nun das ...Den vollständigen Artikel lesen ...