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DGAP-HV: HanseYachts AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.12.2019 in Greifswald mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: HanseYachts AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HanseYachts AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
05.12.2019 in Greifswald mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-10-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
HanseYachts AG Greifswald WKN: A0KF6M / ISIN: 
DE000A0KF6M8 Ordentliche Hauptversammlung 2019 
 
Die Aktionäre der HanseYachts AG werden hiermit zur 
ordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am 
Donnerstag, den 5. Dezember 2019, um 10:00 Uhr, in der 
Sparkasse Vorpommern, An der Sparkasse 1, 17489 
Greifswald, stattfindet. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 30. Juni 2019 sowie des 
   Lageberichts und des Konzernlageberichts 
   jeweils mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 
   315a Absatz 1 HGB und dem Bericht des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den vom 
   Vorstand aufgestellten Konzernabschluss am 23. 
   Oktober 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
   damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
   festgestellt. Der Jahresabschluss, der 
   Lagebericht, der Konzernabschluss, der 
   Konzernlagebericht, der Bericht des 
   Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu 
   den Angaben gemäß § 289a Absatz 1, § 315a 
   Absatz 1 HGB sind der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im 
   Fall des Berichts des Aufsichtsrats - vom 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im 
   Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die 
   Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen 
   Fragen zu stellen. Ein Beschluss wird zu diesem 
   Tagesordnungspunkt also nicht gefasst. 
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018/2019 Entlastung zu erteilen. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019/2020 sowie des Prüfers für eine 
   gegebenenfalls erfolgende prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und 
   etwaiger zusätzlicher Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu 
   wählen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Prüfer für eine prüferische Durchsicht der 
   verkürzten Abschlüsse und der 
   Zwischenlageberichte des 
   Halbjahresfinanzberichtes (§§ 115 Abs. 5, 117 
   WpHG) und etwaiger zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 
   WpHG für das Geschäftsjahr 2019/2020 und für 
   das Geschäftsjahr 2020/2021, soweit sie vor der 
   Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2020/2021 
   aufgestellt werden, für den Fall zu wählen, 
   dass der Vorstand entscheidet, eine 
   entsprechende prüferische Durchsicht 
   vorzunehmen. 
 
   Der Wahlvorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers 
   und des Konzernabschlussprüfers stützt sich auf 
   die Empfehlung und Präferenz des 
   Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines 
   gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission ('*Abschlussprüfungsverordnung*') 
   durchgeführten Auswahlverfahrens hat der 
   Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, 
   der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder 
   die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, oder die 
   BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Frankfurt am Main, oder die Warth & Klein Grant 
   Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hamburg, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019/2020 zu wählen. Dabei hat der 
   Prüfungsausschuss seine Präferenz für die Ebner 
   Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft mitgeteilt und 
   begründet. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der 
   Abschlussprüfungsverordnung genannten Art 
   auferlegt wurde. 
5. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit sämtlicher Anteilseignervertreter 
   im Aufsichtsrat endet turnusgemäß mit 
   Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 5. 
   Dezember 2019, sodass Neuwahlen erforderlich 
   sind. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt 
   sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
   in Verbindung mit § 4 Abs. 1 DrittelbG und § 10 
   Abs. 1 der Satzung aus vier von der 
   Hauptversammlung sowie zwei von den 
   Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden 
   Personen für die Zeit vom Ablauf der 
   Hauptversammlung am 5. Dezember 2019 an bis zum 
   Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/2024 
   entscheidet, als Vertreter der Anteilseigner in 
   den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen: 
 
   5.1 Herr Gert Purkert, wohnhaft in München, 
       Vorstand der AURELIUS Management SE als 
       persönlich haftender Gesellschafterin 
       der AURELIUS Equity Opportunities SE & 
       Co. KGaA, München 
   5.2 Herr Dr. Frank Forster, wohnhaft in 
       München, Syndikusanwalt der AURELIUS 
       Equity Opportunities SE & Co. KGaA, 
       München 
   5.3 Herr Fritz Seemann, wohnhaft in 
       Düsseldorf, Vorstand der AURELIUS 
       Management SE als persönlich haftender 
       Gesellschafterin der AURELIUS Equity 
       Opportunities SE & Co. KGaA, München 
   5.4 Herr Dr. Martin Schoefer, wohnhaft in 
       München, Vorstand der Aurelius 
       Beteiligungsberatungs AG, München 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen 
   Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung an den 
   Unternehmens- und Aktionärsinteressen sowie an 
   den gesetzlichen Vorgaben orientiert und dabei 
   die fachliche und persönliche Qualifikation der 
   Kandidaten in den Vordergrund gestellt. Von den 
   Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat 
   qualifiziert sich u.a. Herr Dr. Frank Forster 
   aufgrund seiner beruflichen Erfahrung und 
   seiner Erfahrung als Aufsichtsratsmitglied 
   verschiedener Gesellschaften als Finanzexperte 
   im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Für den Fall seiner Wahl soll Herr Gert Purkert 
   erneut als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
   Ergänzende Angaben zu den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten finden 
   sich nachfolgend unter II. Die Lebensläufe der 
   zur Wahl vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten sind ab dem Tag der 
   Einberufung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.hansegroup.com/de 
 
   unter der Rubrik "Hauptversammlung" zugänglich. 
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
   bestehenden Genehmigten Kapitals 2017 und die 
   Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 
   mit der Möglichkeit zum Ausschluss des 
   Bezugsrechts sowie die entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Die ordentliche Hauptversammlung am 14. 
   Dezember 2017 hat den Vorstand bis zum 13. 
   Dezember 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft 
   um bis zu EUR 5.545.715,00 zu erhöhen, wobei 
   das Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann 
   (Genehmigtes Kapital 2017). Unter teilweiser 
   Ausnutzung dieser Ermächtigung hat die 
   Gesellschaft das Grundkapital durch Beschluss 
   des Vorstands vom 14. August 2019 mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag 
   gegen Sacheinlage unter Ausschluss des 
   Bezugsrechts der Aktionäre um EUR 933.162,00 
   auf EUR 12.024.592,00 erhöht. Die Durchführung 
   dieser Kapitalerhöhung wurde am 20. September 
   2019 in das Handelsregister eingetragen. 
   Außerdem hat der Vorstand am 14. August 
   2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 
   selben Tag beschlossen, das Grundkapital der 
   Gesellschaft um bis zu EUR 299.219,00 mit 
   Bezugsrecht der Aktionäre zu erhöhen, um den 
   bei der vorhergegangenen Kapitalerhöhung vom 
   Bezug neuer Aktien ausgeschlossenen Aktionären 
   die Möglichkeit zu einem das bisherige 
   Verhältnis ihrer Beteiligungen wahrenden Bezug 
   neuer Aktien einzuräumen. Die 

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October 28, 2019 10:05 ET (14:05 GMT)

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