DGAP-News: HanseYachts AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HanseYachts AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
05.12.2019 in Greifswald mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-10-28 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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HanseYachts AG Greifswald WKN: A0KF6M / ISIN:
DE000A0KF6M8 Ordentliche Hauptversammlung 2019
Die Aktionäre der HanseYachts AG werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am
Donnerstag, den 5. Dezember 2019, um 10:00 Uhr, in der
Sparkasse Vorpommern, An der Sparkasse 1, 17489
Greifswald, stattfindet.
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 30. Juni 2019 sowie des
Lageberichts und des Konzernlageberichts
jeweils mit dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1,
315a Absatz 1 HGB und dem Bericht des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den vom
Vorstand aufgestellten Konzernabschluss am 23.
Oktober 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Der Jahresabschluss, der
Lagebericht, der Konzernabschluss, der
Konzernlagebericht, der Bericht des
Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu
den Angaben gemäß § 289a Absatz 1, § 315a
Absatz 1 HGB sind der Hauptversammlung
zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im
Fall des Berichts des Aufsichtsrats - vom
Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im
Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die
Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen
Fragen zu stellen. Ein Beschluss wird zu diesem
Tagesordnungspunkt also nicht gefasst.
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018/2019 Entlastung zu erteilen.
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019/2020 sowie des Prüfers für eine
gegebenenfalls erfolgende prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und
etwaiger zusätzlicher Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu
wählen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat
vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Prüfer für eine prüferische Durchsicht der
verkürzten Abschlüsse und der
Zwischenlageberichte des
Halbjahresfinanzberichtes (§§ 115 Abs. 5, 117
WpHG) und etwaiger zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7
WpHG für das Geschäftsjahr 2019/2020 und für
das Geschäftsjahr 2020/2021, soweit sie vor der
Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2020/2021
aufgestellt werden, für den Fall zu wählen,
dass der Vorstand entscheidet, eine
entsprechende prüferische Durchsicht
vorzunehmen.
Der Wahlvorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers
und des Konzernabschlussprüfers stützt sich auf
die Empfehlung und Präferenz des
Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines
gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission ('*Abschlussprüfungsverordnung*')
durchgeführten Auswahlverfahrens hat der
Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen,
der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder
die Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, oder die
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, oder die Warth & Klein Grant
Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019/2020 zu wählen. Dabei hat der
Prüfungsausschuss seine Präferenz für die Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft mitgeteilt und
begründet.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der
Abschlussprüfungsverordnung genannten Art
auferlegt wurde.
5. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit sämtlicher Anteilseignervertreter
im Aufsichtsrat endet turnusgemäß mit
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 5.
Dezember 2019, sodass Neuwahlen erforderlich
sind. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt
sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
in Verbindung mit § 4 Abs. 1 DrittelbG und § 10
Abs. 1 der Satzung aus vier von der
Hauptversammlung sowie zwei von den
Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern
zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden
Personen für die Zeit vom Ablauf der
Hauptversammlung am 5. Dezember 2019 an bis zum
Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/2024
entscheidet, als Vertreter der Anteilseigner in
den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:
5.1 Herr Gert Purkert, wohnhaft in München,
Vorstand der AURELIUS Management SE als
persönlich haftender Gesellschafterin
der AURELIUS Equity Opportunities SE &
Co. KGaA, München
5.2 Herr Dr. Frank Forster, wohnhaft in
München, Syndikusanwalt der AURELIUS
Equity Opportunities SE & Co. KGaA,
München
5.3 Herr Fritz Seemann, wohnhaft in
Düsseldorf, Vorstand der AURELIUS
Management SE als persönlich haftender
Gesellschafterin der AURELIUS Equity
Opportunities SE & Co. KGaA, München
5.4 Herr Dr. Martin Schoefer, wohnhaft in
München, Vorstand der Aurelius
Beteiligungsberatungs AG, München
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum
Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen
Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung an den
Unternehmens- und Aktionärsinteressen sowie an
den gesetzlichen Vorgaben orientiert und dabei
die fachliche und persönliche Qualifikation der
Kandidaten in den Vordergrund gestellt. Von den
Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat
qualifiziert sich u.a. Herr Dr. Frank Forster
aufgrund seiner beruflichen Erfahrung und
seiner Erfahrung als Aufsichtsratsmitglied
verschiedener Gesellschaften als Finanzexperte
im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
Für den Fall seiner Wahl soll Herr Gert Purkert
erneut als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Ergänzende Angaben zu den zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten finden
sich nachfolgend unter II. Die Lebensläufe der
zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten sind ab dem Tag der
Einberufung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.hansegroup.com/de
unter der Rubrik "Hauptversammlung" zugänglich.
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des
bestehenden Genehmigten Kapitals 2017 und die
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019
mit der Möglichkeit zum Ausschluss des
Bezugsrechts sowie die entsprechende
Satzungsänderung*
Die ordentliche Hauptversammlung am 14.
Dezember 2017 hat den Vorstand bis zum 13.
Dezember 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft
um bis zu EUR 5.545.715,00 zu erhöhen, wobei
das Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann
(Genehmigtes Kapital 2017). Unter teilweiser
Ausnutzung dieser Ermächtigung hat die
Gesellschaft das Grundkapital durch Beschluss
des Vorstands vom 14. August 2019 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag
gegen Sacheinlage unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre um EUR 933.162,00
auf EUR 12.024.592,00 erhöht. Die Durchführung
dieser Kapitalerhöhung wurde am 20. September
2019 in das Handelsregister eingetragen.
Außerdem hat der Vorstand am 14. August
2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom
selben Tag beschlossen, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu EUR 299.219,00 mit
Bezugsrecht der Aktionäre zu erhöhen, um den
bei der vorhergegangenen Kapitalerhöhung vom
Bezug neuer Aktien ausgeschlossenen Aktionären
die Möglichkeit zu einem das bisherige
Verhältnis ihrer Beteiligungen wahrenden Bezug
neuer Aktien einzuräumen. Die
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October 28, 2019 10:05 ET (14:05 GMT)
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