DGAP-News: HanseYachts AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung HanseYachts AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.12.2019 in Greifswald mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-10-28 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. HanseYachts AG Greifswald WKN: A0KF6M / ISIN: DE000A0KF6M8 Ordentliche Hauptversammlung 2019 Die Aktionäre der HanseYachts AG werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am Donnerstag, den 5. Dezember 2019, um 10:00 Uhr, in der Sparkasse Vorpommern, An der Sparkasse 1, 17489 Greifswald, stattfindet. *I. Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2019 sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss am 23. Oktober 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im Fall des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt also nicht gefasst. 2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen. 3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und etwaiger zusätzlicher Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht der verkürzten Abschlüsse und der Zwischenlageberichte des Halbjahresfinanzberichtes (§§ 115 Abs. 5, 117 WpHG) und etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das Geschäftsjahr 2019/2020 und für das Geschäftsjahr 2020/2021, soweit sie vor der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2020/2021 aufgestellt werden, für den Fall zu wählen, dass der Vorstand entscheidet, eine entsprechende prüferische Durchsicht vorzunehmen. Der Wahlvorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers stützt sich auf die Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission ('*Abschlussprüfungsverordnung*') durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, oder die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, oder die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen. Dabei hat der Prüfungsausschuss seine Präferenz für die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mitgeteilt und begründet. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfungsverordnung genannten Art auferlegt wurde. 5. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* Die Amtszeit sämtlicher Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet turnusgemäß mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2019, sodass Neuwahlen erforderlich sind. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 DrittelbG und § 10 Abs. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung sowie zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 5. Dezember 2019 an bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/2024 entscheidet, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen: 5.1 Herr Gert Purkert, wohnhaft in München, Vorstand der AURELIUS Management SE als persönlich haftender Gesellschafterin der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, München 5.2 Herr Dr. Frank Forster, wohnhaft in München, Syndikusanwalt der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, München 5.3 Herr Fritz Seemann, wohnhaft in Düsseldorf, Vorstand der AURELIUS Management SE als persönlich haftender Gesellschafterin der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, München 5.4 Herr Dr. Martin Schoefer, wohnhaft in München, Vorstand der Aurelius Beteiligungsberatungs AG, München Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung an den Unternehmens- und Aktionärsinteressen sowie an den gesetzlichen Vorgaben orientiert und dabei die fachliche und persönliche Qualifikation der Kandidaten in den Vordergrund gestellt. Von den Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat qualifiziert sich u.a. Herr Dr. Frank Forster aufgrund seiner beruflichen Erfahrung und seiner Erfahrung als Aufsichtsratsmitglied verschiedener Gesellschaften als Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. Für den Fall seiner Wahl soll Herr Gert Purkert erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. Ergänzende Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten finden sich nachfolgend unter II. Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind ab dem Tag der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hansegroup.com/de unter der Rubrik "Hauptversammlung" zugänglich. 6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2017 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung* Die ordentliche Hauptversammlung am 14. Dezember 2017 hat den Vorstand bis zum 13. Dezember 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 5.545.715,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017). Unter teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung hat die Gesellschaft das Grundkapital durch Beschluss des Vorstands vom 14. August 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um EUR 933.162,00 auf EUR 12.024.592,00 erhöht. Die Durchführung dieser Kapitalerhöhung wurde am 20. September 2019 in das Handelsregister eingetragen. Außerdem hat der Vorstand am 14. August 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 299.219,00 mit Bezugsrecht der Aktionäre zu erhöhen, um den bei der vorhergegangenen Kapitalerhöhung vom Bezug neuer Aktien ausgeschlossenen Aktionären die Möglichkeit zu einem das bisherige Verhältnis ihrer Beteiligungen wahrenden Bezug neuer Aktien einzuräumen. Die
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October 28, 2019 10:05 ET (14:05 GMT)